Am 23. August 1743 erließ der dänische König Christian VI. eine Verordnung zur Erhebung einer Sondersteuer in seinem Königreich, zu dem damals auch die Grafschaft Oldenburg gehörte. Die umfangreichen Steuerunterlagen, die bis heute u. a. im Stadtarchiv enthalten sind, stellen eine für die Sozialgeschichte fast unerschöpfliche Quelle dar. Die systematische Untersuchung der Erwerbsstruktur ermöglicht eine Analyse der Beziehungen der Stadt Oldenburg zu den umliegenden Gebieten. Der Autor wertet die Unterlagen über die erhobenen Kopf-, Vermögens- und Nahrungssteuern aus und kommt dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
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