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Stefan Altenschmidt

    Bundesstaatliche Grenzen des Befassungsrechts der Landesparlamente am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen
    Klimaschutzrecht
    LkSG
    • LkSG

      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - - Kurzkommentar

      • 260 pages
      • 10 hours of reading

      Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt. Der Kommentar erfasst die durch das LkSG erfolgte Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben in ihrer gesamten Dimension.- Regelungen zu den betroffenen Unternehmen- Definition der zentralen Begriffe der Lieferkette sowie der erfassten Menschenrechte- umweltbezogene Pflichten, die der Gesetzgeber zum Kreis der relevanten Rechtsgüter zählt- die den Unternehmen konkret auferlegten Sorgfaltspflichten - Durchsetzung der Unternehmenspflichten durch Gewerkschaften und andere NGOs (Prozessstandschaft)- Vorschriften zur behördlichen Kontrolle und damit zusammenhängende Zuständigkeits- und Befugnisnormen- neue gesetzliche Vorgaben zu den diversen Sanktionsinstrumentarien Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.

      LkSG
    • Klimaschutzrecht

      EU-Klimagesetz, KSG Bund und NRW, BEHG, Steuerrecht, Querschnittsthemen Gesamtkommentar

      • 1213 pages
      • 43 hours of reading

      Die Neuauflage des Gesamtkommentars zum Klimaschutzrecht beleuchtet praxisnah die jüngsten Entwicklungen, darunter wichtige BVerfG-Beschlüsse und die Novellierungen des KSG auf Bundes- und Landesebene. Zudem werden das neue EU-Klimagesetz, die Handelsperiode des BEHG und die Ergebnisse des Klimagipfels von Glasgow thematisiert. Der Kommentar bietet auch Einblicke in steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte sowie interdisziplinäre Themen wie ökonomische und technische Grundlagen. Ein digitales Add-on ermöglicht den Nutzern den Zugriff auf aktuelle Informationen.

      Klimaschutzrecht
    • Immer häufiger beschäftigen sich die Parlamente der 16 Bundesländer mit bundes- und außenpolitischen Angelegenheiten, für die sie nach der bundesstaatlichen Kompetenzordnung nicht zuständig sind. Obwohl sie keine rechtsverbindlichen Beschlüsse für den Bundesgesetzgeber in Berlin fassen können, stellt sich die Frage, woher die Parlamentarier ihre Befugnis zu solchen Erklärungen ableiten. Der Autor analysiert anhand der relevanten bundes- und landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere am Beispiel des nordrhein-westfälischen Landtags, dass sich Landesparlamentarier nicht auf ein allgemeinpolitisches Mandat berufen können. Ihre politische Äußerungsfreiheit endet dort, wo die Zuständigkeiten des Bundesgesetzgebers und der Bundesregierung beginnen. Dennoch begründet die Einbindung der Landesregierung in den Bundesrat ein Erörterungsrecht des Landtags, da dieser das Bundesratsverhalten des Ministerpräsidenten und der Landesminister kontrollieren muss. Zudem ist es im bundesstaatlichen Modell des Grundgesetzes vorgesehen, die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Länder zu berücksichtigen. Daher dürfen die Landesparlamente bundespolitische Themen diskutieren, die einen spezifischen Bezug zum jeweiligen Bundesland haben. Diese Monographie richtet sich an Interessierte an Fragen des Landesparlamentarismus und Föderalismus und bietet Differenzierungskriterien für die parlamentarische Praxis in Nordrhein-Westfalen und anderen

      Bundesstaatliche Grenzen des Befassungsrechts der Landesparlamente am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen