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Andreas Schirra

    Die Indienstnahme Privater im Lichte des Steuerstaatsprinzips
    Binge Watching statt Fernseh-Flow? Wie sich neue amerikanische Serien aus dem Fernsehen verabschieden: "House of Cards"
    • Immer stärker werden private Wirtschaftsunternehmen dazu verpflichtet, die vielfältigsten Hilfsdienste für den Staat – zumeist unentgeltlich – wahrzunehmen. Diese Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, welche finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber hierbei zu beachten hat. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob beziehungsweise inwieweit der von der Sonderabgabenrechtsprechung des BVerfG vertretene verfassungsrechtliche Vorrang der Steuer, das sogenannte Steuerstaatsprinzip, auch in den Fällen einer solchen Indienstnahme Privater beachtet werden muß.

      Die Indienstnahme Privater im Lichte des Steuerstaatsprinzips