Uwe Wolf Books






Günter Graulich - Chorleiter und Musikverleger
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Endstation Anwalt
- 96 pages
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Die Arbeit behandelt am Beispiel der sächsischen Rechtslage Fragen der Abschaffung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt und befasst sich mit dessen Ausgestaltung als kommunale Einheitsbehörde. Hierbei wird u. a. die Frage erörtert, ob die Wahrnehmung der Kommunalaufsicht durch ein vollkommunalisiertes Landratsamt verfassungsrechtlich zulässig ist. Des weiteren werden die dogmatisch gebotenen Auswirkungen einer derartigen Struktur der tatsächlichen Verwaltungspraxis gegenübergestellt. Im Rahmen einer eingehenden Analyse der finanzverfassungsrechtlichen Garantien der Art. 87 und Art. 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung wird nachgewiesen, dass der Finanzausgleich des Jahres 1997 nicht verfassungskonform war. Im Hinblick auf die Funktionalreform zeigt die Arbeit auf, dass die Wiedereinführung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde im Landratsamt aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.
Gerichtliche Auseinandersetzungen um Satiren und Karikaturen haben Tradition. Diese Arbeit stellt dar, wie die Rechtsordnungen in Deutschland, Frankreich, England und den USA auf die Herausforderung der aufmüpfig-renitenten Genres reagieren, wie weit die Freiheit der Spötter reicht und wo die Grenzlinie zum Ehrenschutz gezogen wird. Parallel zur Darstellung des juristischen Rahmens streift die Arbeit auch die von Land zu Land unterschiedlichen Einflüsse von Tradition, Geschichte, Nationalcharakter und - last but not least - Humor.
Ein Wolf in Kalifornien
Routen durch die Bay Area
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Für die Landes- und Kommunalverwaltung ist das Kommunalverfassungsrecht von besonderer Bedeutung und daher sowohl ein Schwerpunkt in der Ausbildung als auch in der Fortbildung. Nachdem das von Hans Stimpfl und Dieter Weisenberger begründete Werk in der dritten Auflage grundlegend überarbeitet und neu gestaltet worden ist, konnten sich die Verfasser bei der vorliegenden siebten Auflage – nunmehr im Kommunal- und Schul-Verlag erscheinend – auf redaktionelle und inhaltliche Ergänzungen bzw. Änderungen beschränken. Das vorliegende Werk ist eine praxisnahe und leicht verständliche Handreichung für all diejenigen, die im Rahmen ihrer Aus- oder Fortbildung, aber auch ihrer praktischen Tätigkeit mit dem Kommunalrecht befasst sind. Für Anregungen aus Studium und Praxis sind die Verfasser jederzeit dankbar. Der Grundsatz, dass nichts so vollkommen ist, als dass es nicht verbessert werden könnte, gilt insbesondere und auch für einen Lehrbrief im Kommunalrecht. Denn gerade auf der Ebene der Gemeinden und Landkreise wird das kommunale Verfassungsrecht täglich angewandt, bedarfsgerecht weiterentwickelt und in vielen neuen Problemstellungen sichtbar.
Der Dresdner Kreuzkantor Gottfried August Homilius gehört zu den Komponisten-Entdeckungen der letzten Jahre. Zuvor nahezu vergessen, erfreut er sich heute zurecht zunehmenden Interesses. Von den Zeitgenossen als „ausgemacht der beste Kirchenkomponist“ gefeiert sind seine Werke in unzähligen Abschriften und häufig auch in Bearbeitungen verbreitet. Die gesamte greifbare Überlieferung wurde für das thematische Werkverzeichnis ausgewertet. Nicht nur jedes Werk, sondern auch jeder einzelne Satz ist mit Musikincipit und Angaben zur Besetzung vertreten, unterschiedliche Werk- oder Überlieferungsfassungen werden dargestellt, und alle bekannten Handschriften, Drucke, Texthefte, Neuausgaben gelistet und – wann immer möglich – zeitlich und geographisch eingeordnet. Damit wird nicht nur ein verlässliches Verzeichnis der Werke des Dresdner Kreuzkantors vorgelegt, sondern auch ein gutes Stück Kirchenmusiktradition und -überlieferung der zweiten Hälfte des 18. Jhs. aufgearbeitet. Verschiedene Register erschließen das Verzeichnis, wichtige Kantoren und Schreiber werden in einem lexikalischen Anhang vorgestellt.