Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess
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Im Zivilprozess bezeichnen Parteien und Dritte häufig Informationen als Geschäftsgeheimnis, um deren prozessuale Verwendung zu beschränken. Die neue schweizerische Zivilprozessordnung bietet mehrere Bestimmungen für diesen prozessualen Schutz, jedoch ist ihre Bedeutung aufgrund des generalklauselartigen Charakters nur eingeschränkt aus dem Gesetz abzuleiten. Die Arbeit schlägt eine Konkretisierung dieser Normen vor, um eine vorhersehbarere Anwendung zu ermöglichen. Zunächst wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen hinsichtlich seiner normativen Wurzeln untersucht und ein Maßstab zur inhaltlichen Bewertung identifiziert. Dieser Maßstab erlaubt es, Geschäftsgeheimnisse mit unterschiedlich gewichtetem Gewicht in die erforderlichen Abwägungen einzubringen. Anschließend analysiert der Verfasser die verschiedenen zivilprozessualen Bedrohungskonstellationen, relevante Argumentationspunkte und mögliche Konfliktlösungsansätze. Dabei wird nicht nur betrachtet, wie Geschäftsgeheimnisse im Prozess behandelt werden, sondern auch, wie sie davor geschützt werden können. Ziel ist es, die Frage zu klären, wann die prozessuale Sachverhaltsermittlung an die Grenzen eines Geschäftsgeheimnisses stößt, um zur Systematisierung der zivilprozessualen Informationsbeschaffung beizutragen.
