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Klaus Ferdinand Gärditz

    January 1, 1975
    VwGO Kommentar
    Strafprozeß und Prävention
    Plädoyer für ein Naturwissenschaftsrecht
    Universitäre Industriekooperation, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft
    Dirty Drugs
    Cephalopoden im Tierversuchsrecht
    • Cephalopoden im Tierversuchsrecht

      Eine Fallstudie zu biowissenschaftlicher Grundlagenforschung, Modellorganismen und epistemischer Lastenverteilung im Verwaltungsrecht

      • 111 pages
      • 4 hours of reading

      Das Buch thematisiert den ethischen Umgang mit Tieren und die fundamentalen Rechte, die ihnen zustehen. Es beleuchtet die moralischen und rechtlichen Aspekte, die verhindern sollen, dass Tieren ohne triftigen Grund Leid zugefügt wird. Durch verschiedene Fallstudien und philosophische Überlegungen wird die Bedeutung des Tierschutzes hervorgehoben und ein Bewusstsein für die Verantwortung des Menschen im Umgang mit Tieren geschaffen. Die Lektüre regt dazu an, über die eigene Haltung zu Tieren nachzudenken und für deren Wohl einzutreten.

      Cephalopoden im Tierversuchsrecht
    • Dirty Drugs

      Psychopharmakologie und Recht im Kontext

      • 582 pages
      • 21 hours of reading

      Die Untersuchung beleuchtet die komplexen Wechselwirkungen zwischen Psychopharmaka, Gesellschaft und Recht und analysiert die fragmentierten Regelungsstrukturen der psychopharmakologischen Forschung. Klaus Ferdinand Gärditz betrachtet die Entwicklung der wissenschaftlichen Psychopharmakologie und die neurochemischen Wirkungsmechanismen typischer Psychopharmaka. Er zeigt auf, wie naturwissenschaftliches Wissen das Recht beeinflusst und umgekehrt, und untersucht die historische Entstehung von Regelungsbedürfnissen im Kontext der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Psychopharmaka. Eine kritische Reflexion des Rechts ist angesichts aktueller Legalisierungsdebatten besonders relevant.

      Dirty Drugs
    • Kooperationen von Hochschulen mit privaten Forderern sind weit verbreitet und werden gerade in Fachern, in denen hoher Finanzbedarf mit praktischer Verwertbarkeit zusammenfallt, unter dem Druck zur Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten weiterhin zunehmen. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind bislang jedoch weitgehend ungeklart geblieben. Klaus Ferdinand Garditz untersucht anhand praktischen Fallmaterials die rechtlichen Grenzen von Hochschulkooperationen, die sich namentlich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ergeben. Die Schutzverantwortung fur eine freie Wissenschaft gebietet Vorkehrungen, die eine verlassliche, unabhangige und glaubwurdige Forschung an staatlichen Hochschulen sicherstellen. Zugleich wird untersucht, inwiefern sich die notwendige Transparenz, die eine glaubwurdige Wissenschaft benotigt, flankierend durch Informationsfreiheits- und Pressauskunftsanspruche durchsetzen lasst.

      Universitäre Industriekooperation, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft
    • Strafprozeß und Prävention

      • 475 pages
      • 17 hours of reading

      Die 'sicherheitsrelevanten' Rechtsgebiete des Strafprozeß-, Polizei- und Nachrichtendienstrechts befinden sich in einem permanenten Wandel und sind in komplexer Weise miteinander verknüpft. Dabei verschwimmen die Konturen zunehmend, die Abgrenzung sowie eine Orientierung an hergebrachten Kategorien und Funktionalitäten stellt sich als immer schwieriger dar. Klaus Gärditz untersucht die staatsorganisationsrechtlichen Rahmenbedingungen, die - teils anders als klassisch grundrechtliche Positionen - abwägungsfeste Strukturentscheidungen enthalten und den derzeitigen Konvergenzerscheinungen verläßliche Grenzen aufzeigen. Ausgehend von grundsätzlichen Funktionalitätsunterschieden zwischen Strafprozeß und Prävention befaßt er sich zunächst mit den abstrakt-gewaltenteilungsrechtlichen Zuordnungsverhältnissen. Dabei können die perspektivischen Differenzen von Prävention und Strafverfolgung nicht ohne Folgen für ihre staatsrechtliche Behandlung bleiben. Der Strafprozeß als Reaktion auf einen Tatverdacht bleibt streng retrospektiv auf die Aufklärung eines historischen Ereignisses fixiert. Präventive Konzepte nehmen dagegen soziale Konflikte allenfalls zum bloßen Anlaß für zukunftsgerichtete Interventionsmaßnahmen. Einen Schwerpunkt der Untersuchung stellt die bundesstaatliche Kompetenzordnung dar. Die teilweise facettenreiche Aufgliederung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder für 'sicherheitsrelevante' Gesetzgebung, Verwaltung und Strafjustiz wird umfassend beleuchtet. Das Ziel bleibt dabei stets die Entwicklung eines allgemeinen und weitgehend abstrakten staatsorganisationsrechtlichen Grundgerüstes, wobei auch auf die Beantwortung wichtiger Detailfragen nicht verzichtet wird.

      Strafprozeß und Prävention
    • VwGO Kommentar

      Verwaltungsgerichtsordnung mit Nebengesetzen - Kommentar

      Bereits nach kurzer Zeit konnte sich der neue Kommentar zur VwGO als Standardwerk etablieren. Auch in der 3. Auflage stellt er die Verwaltungsgerichtsordnung wissenschaftlich fundiert und europarechtlich sensibilisiert dar und zeigt die praktische Verzahnung mit dem Fach- und Sonderverwaltungsprozessrecht auf. Inhalte der Kommentierung sind u. a.: • parallele Vorschriften in der Finanzgerichtsordnung (FGO) und im Sozialgerichtsgesetz (SGG) • zahlreiche verwaltungsprozessrechtliche Vorschriften, die außerhalb der VwGO und von erheblicher Bedeutung für die Praxis sind • die Gesamtkommentierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) • eigenständige Kapitel zum Sonderverwaltungsprozessrecht im Asylverfahren, in Disziplinarsachen und im Öffentlichen Wettbewerbsrecht • das europäische Verwaltungsprozessrecht • Zusätzlich wurden Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand gebracht

      VwGO Kommentar
    • Hoflieferanten

      Wie sich Politik der Wissenschaft bedient und selbst daran zerbricht

      Politische Entscheidungsverfahren sind heute eng mit Prozessen naturwissenschaftlicher Wissensgenerierung verflochten. Die Naturwissenschaften spielen in der Politik eine zentrale Rolle. Besonders deutlich wurde dies etwa in der Corona-Pandemie und den regelmäßigen Pressekonferenzen von Gesundheitsminister Jens Spahn und Lothar Wieler vom Robert-Koch-Institut, in denen die Politik ihre Weichenstellungen weitestgehend auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse verengte. Die Folge dieser Handlungsmaxime: mit der Rationalisierung der Politik geht auch eine Politisierung der Wissenschaft einher. Wissenschaft wird instrumentalisiert und lässt sich bisweilen auch instrumentalisieren. In seiner gleichermaßen brillanten wie scharfen Analyse erläutert Klaus Ferdinand Gärditz die Konsequenzen dieser Entwicklung insbesondere für den demokratischen Prozess.

      Hoflieferanten
    • Die vorliegende Studie geht der Frage nach, ob und ggf. inwiefern der einfachgesetzlich erfolgte Atomausstieg im Grundgesetz abgesichert werden könnte bzw. sollte, welche Regelungstechniken zu diesem Zweck zur Verfügung stünden, welche Vor- bzw. Nachteile diese hätten und wie deren Steuerungswirkungen zu bewerten wären. Hierbei sind neben politisch-praktischen Folgen auch demokratie- und verfassungstheoretische Erwägungen in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen, die letztlich die Frage nach der Regelungsfunktion von Verfassungsänderungen berühren. Verfassungsänderungen stehen zudem in einem überstaatlichen Kontext. Namentlich die Vereinbarkeit einer Konstitutionalisierung des Atomausstiegs mit europäischem Unionsrecht und Völkerrecht muss in den Blick genommen und etwaige Konflikte müssen gelöst werden, soweit dies durch die unterbreiteten Regelungsvorschläge geboten erscheint. Eine Nachbetrachtung wendet sich allgemein der politischen Grammatik der Verfassungsänderung zu, um Bewegungsräume einer wissenschaftlichen Verfassungsrechtspolitik zu skizzieren.

      Atomausstieg ins Grundgesetz?