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Hans-Georg Dederer

    Staatsrecht III
    Artifizielle menschliche Embryonen
    • Artifizielle menschliche Embryonen

      Zur Bedeutung von Potentialität und Totipotenz als normative Bewertungskriterien

      • 229 pages
      • 9 hours of reading

      Eine fundierte normative Beurteilung für die künstliche Herstellung menschlicher Embryonen Die in den vergangenen Jahrzehnten entwickelten zahlreichen Methoden für eine artifizielle Erzeugung menschlicher Embryonen werfen die Frage nach der ethischen und rechtlichen Bewertung dieser Entitäten auf. Vorrangig ist zu klären, inwieweit künstlich erzeugte Entitäten unseren normativen Auffassungen von menschlichen Embryonen entsprechen und welche Kriterien für die Beurteilung heranzuziehen sind. Eine wichtige Bedeutung kommt den Kriterien der Natürlichkeit und Artifizialität sowie der Potentialität und der entwicklungsbiologischen Totipotenz zu. The numerous methods for an artificial generation of human embryos which have been developed over the past decades raise the question of the ethical and legal evaluation of these entities. It is of fundamental importance to clarify to what extent artificially generated entities correspond to our normative conceptions of human embryos and which criteria are to be used for the assessment. The criteria of naturalness and artificiality as well as potentiality and developmental totipotency turn out to be essential for the evaluation.

      Artifizielle menschliche Embryonen
    • Staatsrecht III

      Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht

      Die Das Lehrbuch behandelt die Bezüge des Staatsrechts zum Völkerrecht (einschließlich des Rechts der internationalen Organisationen) und zum Europarecht (bezogen auf das Recht der Europäischen Union), die in fast allen Bundesländern zum Pflichtfachkatalog für die Erste Juristische Prüfung gehören.Dargestellt werden das Verhältnis von Völkerrecht und Europarecht zum Staatsrecht, die Quellen des Völkerrechts und des Europarechts, der innerstaatliche Vollzug von Völkerrecht und Europarecht, die Völkerrechtssubjekte und die auswärtige Gewalt. Daran schließt sich jeweils eine Behandlung der diesbezüglichen Regelungen des Grundgesetzes und (in verkürzter Form) der Länderverfassungen an.Dem bewährten Konzept der Reihe "Schwerpunkte" entsprechend werden die systematischen Erläuterungen ergänzt durch Fälle mit Lösungsskizzen sowie eine Fülle von Beispielen aus der staats-, völker- und europarechtlichen Praxis.Die Insgesamt wurde auch für die 12. Auflage dieses Lehrbuches wieder darauf geachtet, den Stoff des Staatsrechts III durch eine Vielzahl von Beispielen aus der Staatspraxis und der Rechtsprechung anschaulich zu machen, und das alles auf dem Rechtsstand von Januar 2020. Höchst aktuell konnten zB die beiden BVerfG-Beschlüsse vom 6. November 2019 zum sog. „Recht auf Vergessen“ für die vorliegende Neuauflage noch berücksichtigt und auf dem Gebiet des Völkerrechts neuere Entwicklungen vor allem in der Rechtsprechung internationaler Gerichte sowie des BVerfG aufgenommen werden.

      Staatsrecht III