Ehrenamtlich oder hauptberuflich tätige§Feuerwehrkommandanten in Gemeindefeuerwehren §im Land Baden-Württemberg eine Untersuchung §für die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen.§Die Entscheidung einen Kommandanten hauptberuflich §einzustellen ist nach dem Feuerwehrgesetz rechtmäßig §und im Hinblick auf Personalhoheit und eine §ergebnisorientierte und wirtschaftliche §Aufgabenerfüllung zweckmäßig. §Jederzeit müssen die Einsatzbereitschaft und die §Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zeitnah und §kontinuierlich gegeben sein.
Christiane Gamper Books
