Diese Vorschrift regelt das Planen, Bereitstellen, Herstellen sowie das geordnete und ressourcenschonende Betreiben und Unterhalten von Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (IuK-Einsatz). Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" (AFKzV) auf der 42. Sitzung am 21. und 22. März 2018 in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
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Die Unfallverhutungsvorschrift Feuerwehren DGUV Vorschrift 49 (bisher GUV-V C 53) mit Durchfuhrungsanweisungen vom Juli 2003 in der akualisierten Ausgabe von 2005 behandelt folgende Bereiche: - Geltungsbereich - Begriffsbestimmungen - Bau und Ausrustung - Betrieb - Prufungen - Ordnungswidrigkeiten - Ubergangsregelungen - In-Kraft-Treten - Anhang: Vorschriften und Regeln