Multistakeholder-Initiativen im Kontext deliktischer Haftung wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Möglichkeiten einer gesetzlichen Berücksichtigung am Beispiel der Textilbranche
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Das LkSG verpflichtet Unternehmen seit 2023 zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Der Autor untersucht die Rolle freiwilliger Multistakeholder-Initiativen und deren Verbindung zum LkSG, am Beispiel der Textilbranche. Gemeinsamkeiten und Verknüpfungsmöglichkeiten beider Ansätze werden identifiziert.
