Ein Fall zeigt die fehlerhafte Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Eine demente Frau war inkontinent, ihr Sohn berichtete von ihrem Verhalten vor Toilettengängen. Die Gutachterin ignorierte dies und stellte falsche Feststellungen im Gutachten auf. Mit Unterstützung erhielt die Frau später den Pflegegrad 4.
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