Unterrichtungsfehler beim Betriebsübergang
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Die Widerspruchsfrist in 613a VI 1 BGB fungiert als Durchsetzungsinstrument für die Unterrichtungspflicht gemäß der Betriebsübergangsrichtlinie und zielt darauf ab, Unterrichtungsfehler zu sanktionieren. Bei der Verbindung von Widerspruchsfrist und ordnungsgemäßer Unterrichtung ist die Schwere des Unterrichtungsfehlers von Bedeutung. Durch den Brexit haben Fragen zu Betriebsübergängen für viele deutsche Unternehmen an praktischer Relevanz gewonnen. Besonders die umstrittene und sich ständig ändernde Rechtsprechung des BAG zur Verbindung von Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer stellt Rechtsanwender vor Herausforderungen. Der Autor integriert diese Problematik in den verfassungs- und europarechtlichen Kontext und präsentiert die These der europarechtlichen Determination als Ansatz für eine praxistaugliche Lösung, die Rechtssicherheit und Vertragsfreiheit vereint. Der Inhalt umfasst das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen aus verfassungsrechtlicher Perspektive, die Unterrichtungspflicht nach der Betriebsübergangsrichtlinie, grundlegende Informationen bei Kettenübergängen sowie die Bedeutung des historischen Willens des Gesetzgebers für die Rechtsfortbildung.
