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DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1 und BWK-Arbeitsgruppe 2.3

    Merkblatt DWA-M 102-3/BWK-M 3-3 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss
    Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-A 3-4 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss
    • Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100, DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/ BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Das Arbeitsblatt DWA-A 100 formuliert als übergeordnete Zielsetzung, die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so gering zu halten, wie es technisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Zielsetzung wird in den Arbeitsblättern DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 als Emissionskriterium für die Wassermenge aufgegriffen. Der Wasserhaushalt im bebauten Zustand soll dem des unbebauten Referenzzustands möglichst nahekommen.Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei:- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten- Auswahl geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse.Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des lokalen Wasserhaushalts dienen auch der Minderung der Abflussbereitschaft von Flächen bei Starkregen. Unabhängig davon sind die üblichen Nachweise zum Überflutungsschutz zu führen.

      Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-A 3-4 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss
    • Teil 3 führt die immissionsbezogenen Regelungen der bisherigen Merkblätter BWK-M 3 und -M 7 zusammen und entwickelt sie unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vorliegenden umfangreichen praktischen Anwendungen weiter. Die Weiterentwicklung betrifft die Schwerpunkte:- Erweiterung der Methodik der Nachweisführung um eine Relevanzprüfung;- Implementierung der Möglichkeit zur Anwendung eines Fließzeitverfahrens zur Abbildung der zeitgerechten Abflussüberlagerung bei der vereinfachten Nachweisführung;- Beschreibung eines Verfahrens zur Plausibilisierung der potenziell naturnahen Hochwasserabflussspenden;- Definition von Zielvorgaben für die Feinfraktion der Abfiltrierbaren Stoffe (AFS63).Der detaillierte hydraulische Nachweis wird aufgrund der Praxiserfahrungen durch einen hydromorphologischen Nachweis ersetzt. Die Methodik der biologischen Nachweisführung wurde entsprechend dem heutigen Kenntnisstand fortentwickelt. Die detaillierte Beschreibung der Methodik der hydromorphologischen und der biologischen Nachweisführung ist ausgegliedert worden und wird zukünftig im Merkblatt DWA-M 102-5/ BWK-M 3-5 ausführlich beschrieben.Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 102-2 und dem Merkblatt DWA-M 102-3 liegt damit für die Beurteilung der niederschlagsbedingten Einleitungen der Siedlungsentwässerung nach dem von der EG- Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geforderten kombinierten Ansatz aus Emissions- und Immissionsbetrachtung ein aufeinander abgestimmtes, in sich geschlossenes technisches Regelungswerk vor.

      Merkblatt DWA-M 102-3/BWK-M 3-3 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss