Die Dogmatik des gesetzlichen Änderungsrechts nach § 650b BGB
Zugleich eine praktische Kritik
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650b BGB verleiht dem Besteller eines Bauvertrags ein Gestaltungsrecht, mit dem er die Bauleistung einseitig ändern kann. Die Arbeit untersucht, wie weit die Änderungsbefugnis reicht, welche Rechtsnatur der Norm zukommt und welche Herausforderungen sich in der Anwendung stellen. Seit dem 1. Januar 2018 regelt das deutsche Zivilrecht den Bauvertrag in den 650a ff. BGB. 650b BGB enthält das gesetzliche Leistungsänderungsrecht, das dem Besteller die Möglichkeit verleiht, einseitig Änderungen am Vertragsinhalt vorzunehmen. Diese Publikation untersucht, wie weit die Änderungsbefugnis reicht, welche Rechtsnatur der Norm zukommt und welche Herausforderungen sich in der Anwendung stellen. Inhaltsverzeichnis § 1 Einleitung - § 2 Die einseitige Änderung in Vertrag und Gesetz - § 3 Die dogmatische Einfügung von § 650b BGB - Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse - Literaturverzeichnis
