Die Arbeit untersucht das nationale Crowdinvesting-Modell zur Finanzierung von Start-ups und identifiziert Mängel im zivil-, kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Rahmen. Das Modell erfüllt nicht die Anforderungen professioneller Wagniskapitalgeber. Es ermöglicht zahlreichen Kleinanlegern, in Start-ups zu investieren und an deren wirtschaftlichem Erfolg teilzuhaben, insbesondere in der Frühphase, wo alternative Kapitalgeber fehlen. Die Beteiligungsverträge sind oft als partiarische Nachrangdarlehen gestaltet und enthalten Regelungen, die klassischen Venture-Capital-Vereinbarungen ähneln. Der Autor analysiert den relevanten Rechtsrahmen und stellt fest, dass eine rechtliche Vereinbarkeit mit den Investmentvoraussetzungen professioneller Wagniskapitalgeber bei Anschluss- oder Co-Finanzierungen fehlt. Die Untersuchung umfasst die Grundlagen des Crowdinvesting-Modells, die Rechtsbeziehungen zwischen Start-ups und Kleinanlegern sowie zwischen Crowdinvesting-Plattformen und den Anlegern. Zudem werden aufsichtsrechtliche Anforderungen, die Anwendbarkeit verschiedener Gesetze und die kapitalmarktrechtlichen Anforderungen an das Modell behandelt. Abschließend wird die rechtliche Kompatibilität zwischen Venture Capital und Crowdinvesting erörtert, einschließlich der Notwendigkeit und Szenarien einer solchen Kompatibilität.
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