Die rechtvergleichende Arbeit untersucht Straftatbestände, bei denen Informationsübermittlungen unter Strafe stehen, die als straftatenfördernd gelten: die Motivationsdelikte. Sie bietet eine tiefgehende Analyse der Kriminalisierung im Vorfeld von Deliktsbegehungen und beleuchtet die strafrechtsdogmatischen sowie verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Delikte. Themen wie Verführung und manipulative Überredung ziehen sich durch zahlreiche literarische und filmische Werke, in denen Verführer andere zu bösen Taten anstiften. In allen Rechtsordnungen werden solche Verhaltensweisen durch spezielle Straftatbestände erfasst, wobei die Strafbarkeit des Veranlassers oft weit vor einer erfolgreichen Anstiftung angesiedelt ist. Der präventive Ansatz ermöglicht es, durch abstrakte Gefährdungsdelikte auch Personen zu erfassen, die Straftaten billigen oder ein Klima der Gewaltbereitschaft schaffen. Die Arbeit analysiert und vergleicht die relevanten Straftatbestände im deutschen und französischen Recht und entwickelt Kriterien zur Zurechnung von Rechtsgutsbeeinträchtigungen durch eigenverantwortlich handelnde Dritte. Sie leistet somit einen wichtigen Beitrag zu den Grenzen der Vorverlagerung im Strafrecht und der Zurechnungslehre. Die Arbeit wurde 2023 mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet.
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