Schutz gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Zur Begründung eines Auskunftsanspruchs mit Rücksicht auf die Grundrechte und das Datenschutzrecht
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Mit der Verlagerung des zwischenmenschlichen Informations- und Meinungsaustausches in den digitalen Raum, insbesondere in soziale Netzwerke, nehmen Hassrede, Anfeindungen und Bedrohungen zu. Die Besonderheiten der Online-Kommunikation, wie die schnelle Verbreitung von Äußerungen, schaffen neue Gefahrendimensionen für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Nationale Regulierungsversuche, wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und europäische Ansätze, wie der Digital Services Act, versuchen, diesen Gefahren zu begegnen. Dennoch sind die Möglichkeiten des Individualrechtsschutzes für Betroffene stark eingeschränkt, insbesondere aufgrund der Anonymität vieler Veröffentlichungen. Ein möglicher Ausweg könnte ein Auskunftsanspruch sein. Diese Untersuchung widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch im deutschen Recht existiert oder im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, erlassen werden kann. Zudem werden die betroffenen Grundrechte, darunter das Recht auf anonyme Meinungsäußerung, intensiv betrachtet und gewichtet. Abschließend werden konkrete Vorschläge für die unions- und verfassungsrechtskonforme Ausgestaltung eines persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs bei anonymen Online-Äußerungen, die das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen, präsentiert.
