Die Anwendung der §§ 96 Abs. 4, 97 ff. AktG auf die Societas Europaea (SE)
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Die Möglichkeit für Arbeitgeber und -nehmer in der SE, die Mitbestimmung auszuhandeln, sowie die bestehenden Unklarheiten über die Reichweite und Grenzen dieser Verhandlungsmöglichkeiten führen zu Unsicherheiten über die Zusammensetzung des Aufsichtsorgans. Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Statusverfahrens (§ 97ff. AktG) auf die SE mit Sitz in Deutschland. Angesichts der Befürchtungen einer Flucht aus der Mitbestimmung in die Societas Europaea (SE) ist die Thematik sowohl praktisch als auch wissenschaftlich von großer Relevanz. Die Unsicherheiten über die Zusammensetzung des Aufsichtsorgans resultieren aus der Verhandlungsmöglichkeit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Das Status- oder Überleitungsverfahren, das im deutschen Recht mit der Aktienreform 1965 (§ 97 ff. AktG) eingeführt wurde, sowie das Kontinuitätsprinzip des § 96 Abs. 4 AktG, könnten auch für die SE Lösungsansätze bieten. Das Inhaltsverzeichnis umfasst Themen wie Mitbestimmung und die Zusammensetzung des Aufsichtsorgans der SE, die Anwendbarkeit von § 96 Abs. 4 und §§ 97 ff. AktG auf die SE, das Statusverfahren im Kontext der SE-Gründung, die Aktivierung einer Vorrats-SE sowie die Reichweite und Bindungswirkung nach §§ 98 ff. AktG bei der SE.
