Das Betriebsratsamt als Ehrenamt und seine entgeltrechtlichen Folgen
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Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt, und die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieses Prinzips auf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Es wird aufgezeigt, wie die berufliche Entwicklung dieser Mitglieder gestaltet werden kann und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer Vergütung ergeben, die den Regelungen des BetrVG widerspricht. Die Diskussion um die „richtige“ Vergütung für Betriebsratsmitglieder ist ein häufiges Thema in der Presse. Die Arbeit beleuchtet die vergütungsrechtlichen Folgen des Ehrenamtsprinzips und beschreibt, wie die berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern verläuft, welche Kriterien zur Auswahl vergleichbarer Arbeitnehmer herangezogen werden und wie sich die Hypothese einer beruflichen Entwicklung ohne Betriebsratsamt konkretisieren lässt. Außerdem werden die Auswirkungen einer Korrelation zwischen betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung betrachtet. Die zivilrechtlichen Folgen einer nicht gesetzeskonformen Vergütung sowie die damit verbundenen Haftungsrisiken werden ebenfalls erörtert. Das Inhaltsverzeichnis umfasst Grundprinzipien der Betriebsratsvergütung, die Entgeltentwicklung von Betriebsratsmitgliedern, die Konkretisierung von § 37 BetrVG durch Vergleichspersonen, die Gewährung eines Dienstwagens, die Rolle von Betriebsratsmitgliedern als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und die Haftungsrisiken einer nicht rechtskonformen Vergütung.
