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Jana Katharina Kreutzmann

    Rechtsqualität und Wirkung des »Staatsvertrages mit Muslimen« in Hamburg - das Staatskirchenrecht im Fluss.
    • 2022

      Der Hamburger »Staatsvertrag mit Muslimen« vom 13.11.2012 ist ein kooperationsrechtlicher Vertrag sui generis, der sich von traditionellen Staatskirchenverträgen unterscheidet. Obwohl die Religionsgemeinschaftseigenschaft der beteiligten Verbände anerkannt wurde, bleiben Fragen zur Erteilung von Religionsunterricht und zur Kooperationsfähigkeit des DITIB-Landesverbands Hamburg, insbesondere aufgrund seiner Verbindungen zum türkischen Staat, offen. Die Vereinbarung markiert den Beginn einer neuen Ära im Staatskirchenrecht, die als »Generation 3, 5« bezeichnet wird. Sie zeigt den strukturellen Wandel im Umgang mit islamischen Verbänden auf, der erst mit dem Erhalt eines Körperschaftsstatus und dem Abschluss eines klassischen Staatskirchenvertrags vollständig realisiert sein wird. Der spezifische Charakter der Vereinbarung stellt einen bedeutenden Schritt im aktuellen Wandel des Staatskirchenrechts dar. Die Untersuchung umfasst die Hintergründe und Rechtsprobleme des Vertrages, seine Entstehung und Inhalte sowie die rechtliche Qualität. Zudem wird die Bedeutung der Klassifizierung islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften und die Herausforderungen der Kooperationsfähigkeit im Kontext des Grundgesetzes behandelt. Abschließend werden aktuelle Entwicklungen und die Zukunftsfähigkeit des Staatskirchenrechts sowie die strukturelle Integration islamischer Gemeinschaften diskutiert.

      Rechtsqualität und Wirkung des »Staatsvertrages mit Muslimen« in Hamburg - das Staatskirchenrecht im Fluss.