Das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags
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Das Gebot fairen Verhandelns dient als Schutzinstrument gegen Verträge, die durch unzulässige Einflussnahme bei ihrem Abschluss eine Schutzlücke im BGB-System aufweisen. Die Untersuchung beleuchtet die Notwendigkeit der Ausgestaltung sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenseite sowie die Zulässigkeit dieser Rechtsfigur. Es handelt sich um ein relativ neues Konzept zum Willensschutz im Zivilrecht, das über die culpa in contrahendo einen Überrumpelungsschutz bietet. Dies geschieht durch die Schaffung eines Lösungsrechts im Falle unzulässiger Beeinflussung der Willensbildung im vorvertraglichen Stadium. Besonders hervorgehoben wird der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag. Die Arbeit analysiert die Notwendigkeit der Ausgestaltung und die Zulässigkeit des Gebots fairen Verhandelns, das die fortschreitende "Materialisierung" des Privatrechts widerspiegelt. Das Inhaltsverzeichnis umfasst Vorwort, Einleitung, rechtstheoretische Voraussetzungen der Privatautonomie, den etablierten Schutz des BGB, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Gebot fairen Verhandelns, dessen Einbettung in die culpa in contrahendo, die Zulässigkeit neben bestehenden Rechtsinstituten sowie Schluss und Literaturverzeichnis.
