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Sascha Knaupe

    Die unionsrechtskonforme Auslegung des bundesdeutschen Strafrechts.
    • Das Postulat unionsrechtskonformer Auslegung betont den eingeschränkten Vorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht, wobei es insbesondere im Bereich des Kriminalstrafrechts als bedeutender Europäisierungsfaktor fungiert. Da die EU keine umfassende Rechtsetzungsbefugnis im Strafrecht hat, sind die Grenzen nationalstaatlicher und unionsrechtlicher Auslegung besonders relevant. Die Arbeit untersucht die methodologischen Aspekte dieser Auslegung im deutschen Strafrecht und analysiert, ob rechtsstaatliche Prinzipien oder allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrechts dem entgegenstehen. Das Ergebnis zeigt, dass dies verneint werden kann, sofern die Auslegungsgrundsätze methodisch korrekt angewendet werden. Alle Träger öffentlicher Gewalt sind verpflichtet, das deutsche Strafrecht unionsrechtskonform auszulegen, wobei die Gerichte eine zentrale Rolle spielen. Angesichts des wachsenden Einflusses des Unionsrechts auf die Mitgliedstaaten wird die Bedeutung der unionsrechtskonformen Auslegung zunehmen und sie wird zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Jurisprudenz. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Kapitel, die die EU, den Vorrang des Unionsrechts, relevante Entscheidungen, Vorgehensweisen der Auslegung sowie die Analyse ausgewählter Strafrechtsnormen behandeln.

      Die unionsrechtskonforme Auslegung des bundesdeutschen Strafrechts.2020