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Julian Zimara

    Das Prinzip der Überörtlichkeit im Unionsmarkenrecht.
    • Das Verhältnis von Unionsmarke und nationalen Marken ist seit der Einführung der Unionsmarke umstritten. Das Koexistenzprinzip verlangt, dass die Anforderungen an Rechtserhalt und Rechtsdurchsetzung der Unionsmarke ihrer unionsweiten Wirkung gerecht werden und es nationalen Marken ermöglichen, in einem ausgewogenen Verhältnis zu koexistieren. Die Signifikanzschwelle wird durch den Rechtsbegriff »der mehr als lediglich örtlichen Bedeutung« (Art. 8 Abs. 4 UMV) definiert. Die Diskussion über das Verhältnis dieser Marken betrifft insbesondere die Anforderungen an Rechtserwerb, -erhalt und -durchsetzung, wobei die rechtserhaltende Benutzung in der Union besonders umstritten war. Auch die quantitativen Voraussetzungen für Bekanntheit in der Union sind in der jüngeren Vergangenheit kontrovers diskutiert worden. Das Koexistenzprinzip des Unionsmarkensystems erfordert, dass die Anforderungen an Rechtserhalt und -durchsetzung eine angemessene Signifikanz aufweisen, um eine dauerhafte Koexistenz mit nationalen Marken zu ermöglichen. Die Inhalte umfassen Grundprinzipien des europäischen Markenrechts, die Theoretisierung des Koexistenzprinzips, die Abgrenzung zwischen Unionsmarkensystem und nationalen Markenrechtsordnungen sowie die Überörtlichkeit als Abgrenzungskriterium. Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und in einen politischen Kontext eingeordnet.

      Das Prinzip der Überörtlichkeit im Unionsmarkenrecht.