Umfassend und systematisch stellt dieses Werk die geschichtlichen, verfassungs- und vertragsrechtlichen Zusammenhänge des Staatskirchenrechts sowie die Rechtsstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland dar und vermittelt darüber hinaus einen Überblick über die religionsverfassungsrechtlichen Ordnungen anderer Staaten. Der gegenüber der Vorauflage neue Untertitel bringt zum Ausdruck, dass das deutsche Verfassungsrecht für alle Religionsgemeinschaften den rechtlichen Rahmen absteckt. Unter Berücksichtigung des Kruzifix-Beschlusses und des Kopftuch-Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde das Kapitel zur Religionsfreiheit völlig neu bearbeitet. Fünfzehn Jahre nach der Wiedervereinigung sind die staatskirchenrechtlichen Grundlagen und der Aufbau der Institutionen auch in den neuen Bundesländern längst Realität geworden. Die Neuauflage zieht Bilanz über die Entwicklung im nationalen Bereich und befasst sich in verstärktem Umfang mit den Änderungen und neuen Herausforderungen, die sich durch den Ausbau und die Erweiterung der Europäischen Union ergeben haben. Das Kapitel „Staat und Kirche in der Europäischen Union“ wurde aus diesem Grund völlig neu geschrieben. Für Studenten des Faches Kirchenrecht an Jura- und Theologiefakultäten, juristische Mitarbeiter im kirchlichen Dienst.
Axel Freiherr von Campenhausen Books






Göttinger Gutachten III
Kirchenrechtliche Gutachten in den Jahren 2000-2008. Erstattet vom kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland
- 437 pages
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Mit diesem Band liegen erneut bisher nicht abgedruckte Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Der Band erscheint anläßlich des Wechsels in der Institutsleitung 2008. Ausgewählt wurde etwa die Hälfte der im Zeitraum von 2000-2008 erstatteten Gutachten des Instituts. Zusammen mit den Gutachtenbänden 14, 30, 48 und 69 der Reihe "Jus Ecclesiasticum" sind nun insgesamt mehr als sechzig Jahre der gutachtlichen Arbeit des Instituts dokumentiert. Die Stellungnahmen setzen sich mit Grundsatzproblemen auseinander, die in der praktischen kirchlichen Arbeit auftreten. So werfen Reformen in der Kirche Fragen nach den Grundlagen kirchlicher Leitungsstrukturen auf. Die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Diakonie nötigt sie zu Veränderungen ihrer Organisationsstruktur, wodurch auch ihr Verhältnis zur Kirche betroffen ist. Ein verändertes gesellschaftliches und politisches Umfeld wirkt sich auf den Religionsunterricht und die universitäre Theologie aus. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung berühren den Schutz des Seelsorgegeheimnisses. Diese und andere Fragestellungen nötigen zu einer Vergewisserung über die Grundlagen des Kirchen- und Staatskirchenrechts. Die Themengebiete der Untersuchungen sind: Kirchenverfassung - Organisationsrecht, Selbständigkeit der Kirchengemeinden - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht, Kirchensteuer - Diakonie, Werke und Einrichtungen - Kirchengut, Staatsleistungen, Baulast, Patronat - Stiftungen - Staatskirchenrechtliche Einzelfragen.
Für Kirche, Staat und Gesellschaft
Erinnerungen
Religionsverfassungsrecht
Eine systematische Darstellung
Pointierte Stellungnahmen des bekannten Leiters des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, die zum Teil lebhafte Reaktionen in der Öffentlichkeit ausgelöst haben. Es geht in ihnen stets um wesentliche Grundpositionen.
Enth.: Kirchenrecht / A. von Campenhausen. Religionswissenschaft / G. Wiessner.
Eine zweitägige Veranstaltung versammelte im April 2002 zahlreiche Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis im Kirchenamt der EKD, Hannover. Dabei ging es um die derzeitige Lage des deutschen Staatskirchenrechts und dessen Perspektive im Hinblick auf die anstehende Neugestaltung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Referenten waren Präsident v. Vietinghoff, Hannover, Altmaier, MdB, Berlin, Prof. Brenner, Jena, Prof. Weber, Frankfurt, VRiBAG Schliemann, Erfurt, BVR a. D. Prof. Kirchhof, Heidelberg. Sie und die Teilnehmer stimmten weitgehend darin überein, dass sich durch die europäische Entwicklung eine Beseitigung der Gewährleistungen des Grundgesetzes im Grundsatz nicht abzeichnet. Einigkeit bestand darin, dass es allerdings nicht gelingen werde und auch nicht gelingen müsse, alle nach deutschem Recht bestehenden kirchlichen Rechtspositionen im europäischen Recht abzusichern.
Die Freiheit, die sie meinen ...
- 141 pages
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