Werner Krawietz Book order






- 2007
- 2003
Aller Voraussicht nach wird die EU zum 1. Mai 2004 insgesamt 25 Mitgliedsländer umfassen, darunter die Republik Zypern. Diese verfügte bereits vor den Beitrittsverhandlungen über eine funktionierende Marktwirtschaft und ist unter den neuen Mitgliedern wirtschaftlich am weitesten entwickelt. Zypern hat die Voraussetzungen für den EU-Beitritt durch stabilitätsorientierte Finanzpolitik und Strukturreformen erfolgreich gemeistert, die die Marktmechanismen verbessert haben. Diese Aspekte standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung am Münster'schen Institut für Interdisziplinäre Zypern-Studien, die sich mit den Beziehungen zwischen Rechtssystem und Wirtschaftssystem befasste. Bis 2004 wird die EU, mit einer Bevölkerung von 375 Millionen, um nahezu 100 Millionen wachsen und über den größten Binnenmarkt der Welt verfügen. Die staatlich organisierten Rechtssysteme müssen sich darauf einstellen. Die Untersuchungen zur Genese und Geltungsgrundlagen des Rechts in Europa, insbesondere des zyprischen Rechtssystems, basieren auf der Auffassung, dass eine vergleichende Betrachtung der politisch-rechtlichen Strukturen in Europa nicht primär das Verhältnis von Tradition und Modernität des Rechts betrifft. Zypern ist eine moderne Gesellschaft, und das Rechtssystem ist insgesamt modern, trotz seiner Wurzeln in früheren gesellschaftlichen Formen.
- 2003
Wer heute vor dem Hintergrund bislang nicht gekannter, neuer Hegemonialansprüche im politisch-rechtlichen Leben darüber reflektiert, was unter dem Westen, unter Europa oder gar unter Alteuropa zu verstehen ist, um demgegenüber ein neues Kerneuropa zu etablieren, sieht sich konfrontiert mit der Tatsache, daß es längst eine Bewegung zur EU-Osterweiterung gibt. Der moderne Verfassungs- und Rechtsstaat steht heute im Rahmen der Europäisierung des Rechts vor ganz neuen Aufgaben, die eine rechtstheoretische Standortbestimmung der beteiligten staatlich organisierten Rechtssysteme in ihrer jeweiligen Regionalgesellschaft erforderlich machen. Mit der Ausdifferenzierung, aber auch der wachsenden Integration von demnächst 25 europäischen, staatlich organisierten Rechtssystemen, die aber selbst keinen Staat und schon gar keinen Superstaat bilden, wird die Europäische Union demnächst über den größten Binnenmarkt der Welt verfügen. Hierauf sollten sich alle staatlich organisierten Rechtssysteme innerhalb und außerhalb Europas rechtzeitig einstellen.
- 2000
The reasonable as rational?
- 683 pages
- 24 hours of reading
Over the last few decades, Aulis Aarnio has significantly contributed to the foundations of practical legal argumentation and modern jurisprudence, influenced by contemporary language philosophy and Ludwig Wittgenstein's later works, as well as the analytical-hermeneutic philosophy of Georg Henrik von Wright. His original research in law and legal systems, recognized with the Alexander von Humboldt Research Award, has transformed modern legal science, particularly in legal methodology and social theory. As editor-in-chief of "Associations," a new periodical, he has further shaped the discourse in these fields. A "Festschrift" was presented to him on his 60th birthday by friends and colleagues worldwide in a specially crafted edition. This collection serves as a handbook to his discipline, offering profound responses to his influential work, "The Rational as Reasonable. A Treatise on Legal Justification," which has advanced contemporary research in legal interpretation and argumentation. It addresses nearly all central issues related to the application of law and its justification.
- 1999
An der Schwelle zum 21. Jahrhundert erscheinen alle sozialkulturell konstituierten normativen Systeme, vor allem diejenigen der Religion, der Moral und des Rechts, tiefgreifenden Transformationsprozessen unterworfen. Das vorliegende Sonderheft ist – bezogen auf die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft – die erste rechtstheoretische Untersuchung von und kritische Auseinandersetzung mit Huntingtons provokanten Thesen von einem sich abzeichnenden Kampf der Kulturen (clash of civilizations). Sie stehen in konträrem Gegensatz zu den von manchen Autoren beobachteten (aber nicht hinreichend belegten!), vermeintlich äquifinalen Tendenzen einer Entwicklung oder gar Evolution der Gesellschaft und des Rechts, die angeblich in eine universale Welt›gesellschaft‹ mündet. Auch nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts und der ideologisch bedingten Teilung der Welt stellt sich jedoch die Frage, ob die neuen Kommunikationstechnologien, wie zum Beispiel die Satellitenkommunikation oder das Internet, die sozietalen Bedingtheiten und Beschränkungen in Raum und Zeit, die auch in einer strukturell vernetzten Weltgesellschaft wirksam bleiben, pro futuro zu überwinden vermögen, so daß eine hochintegrierte Welt›gemeinschaft‹ entstehen kann. Ferner geht es um die Klärung der Frage, ob und inwiefern die Formalisierung und Codierung von normativem Sinn mit Mitteln des Rechts eine einheitsstiftende Funktion zu gewährleisten vermag.
- 1998
Dieses Sonderheft bietet die erste umfassende, rechts- und staatstheoretische sowie international vergleichende Auseinandersetzung mit der Diskurstheorie des Rechts. Der Begriff Diskurstheorie ist ein Kollektivsingular, was bedeutet, dass es nicht nur eine, sondern mehrere unterschiedliche Diskurstheorien gibt. Die Beiträge beleuchten die Diskurstheorie des Rechts „nach“ Jürgen Habermas, wobei sowohl seine Ansätze als auch spätere, unabhängig entwickelte Theorien behandelt werden, die teilweise im Gegensatz zu seiner Konzeption stehen. Zudem wird auf die Entwicklung einer neuen Theorie des juristischen Diskurses ohne Diskursphilosophie eingegangen. Dies wirft ein neues Licht auf die in den jeweiligen Rechtsordnungen enthaltenen Rechte und die demokratische Struktur moderner Rechtsstaaten. Im Spannungsfeld zwischen Tradition, modernen Anforderungen und den Erfordernissen einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft wird deutlich, dass demokratisch gewählte Regime oft die verfassungsmäßigen Grenzen ihrer Macht missachten. Die bloße Berufung auf die Idee eines Rechtsstaats reicht nicht aus, um diese Problematik zu adressieren. Die philosophischen Grundlagen der zeitgenössischen Diskurstheorie, insbesondere in Bezug auf Demokratie, Staat und Recht, sind bislang weitgehend unklar geblieben. Enrique P. Haba kritisiert in seinen polemischen Schriften die universale „Redevernunft“ von Denkern wie Rawls, Dworkin und Habermas und
- 1997
Der zeitgenössische Begriff des Rechtsstaats wird noch immer belastet durch die Vorstellung, Recht und Staat seien letztlich identisch in dem Sinne, daß beide zusammengehören wie die zwei Seiten einer Medaille und insofern eine substanzielle Einheit bilden. Entsprechendes gilt cum grano salis für das Wort und den Begriff Rule of Law, dessen politische, moralische und geschichtliche Voraussetzungen und Prämissen heute auf dem Prüfstand stehen. Im Zentrum der Untersuchungen, die in diesem Band vereint sind, stehen vor allem diejenigen Verfassungs- und Rechtsprobleme, die sich aus dem Übergang zu bzw. der Fortentwicklung der zeitgenössischen rechtsstaatlichen Strukturen ergeben. Es handelt sich durchweg um Beiträge und Forschungsarbeiten, die aus Anlaß des 17. Weltkongresses der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) in Bologna erstellt wurden. Zwei weitere Bände »Changing Structures in Modern Legal Systems and the Legal State Ideology« (Beiheft 18) und »Consequences of Modernity in Contemporary Legal Theory« (Beiheft 19) werden folgen.