Vergehen, die sich nicht gerichtlich verfolgen ließen (zum Beispiel Vergehen gegen das Brauchtum), wurden früher in Bayern und Tirol von einem nächtlichen Rügegericht, dem Haberfeldtreiben, geahndet
Otto Ernst Breibeck Book order (chronological)




Schurken, Lumpen, Mordgesellen
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Ertz-Maleficanten
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