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Peter Salje

    February 9, 1948
    Umwelthaftung kommunaler Betriebe und Einrichtungen
    Festschrift für Helmut Pieper
    Stromeinspeisungsgesetz
    Rechtliche Fragen in der modernen Zulieferbeziehung
    Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
    Rechtliche Grundlagen und Reichweite der Bindung an die der Verbändevereinbarung II plus zugrunde liegenden Preisfindungsprinzipien
    • Der ökonomische Wandel der Zuliefer-Hersteller hat signifikante Auswirkungen auf die rechtliche Strukturierung der Beziehungen zwischen Herstellern und Zulieferern. Statt einseitiger „Einbahnstraßen“ sind nun komplexe, miteinander verflochtene Netze entstanden, in die beide Parteien eingebunden sind. Bindende Vorgaben des Herstellers werden zunehmend durch Rahmendefinitionen ersetzt, was Freiräume für Systemlösungen schafft. Eine optimale Gesamtlösung erfordert kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Zulieferern. Obwohl der Entwicklungs- und Zuliefervertrag gegenwärtig noch keinen echten Gesellschaftsvertrag darstellt, ist eine Entwicklung in diese Richtung erkennbar. Der wechselseitige Austausch von Know-how macht den Schutz dieses geistigen Eigentums zum zentralen Thema rechtlicher Überlegungen. Die Untersuchung zu rechtlichen Fragen in modernen Zulieferbeziehungen, die aus einem vom Bundesministerium geförderten Projekt hervorgegangen ist, trägt zur Diskussion des Know-how-Schutzes bei. Dabei werden gesetzliche und vertragliche Schutzmöglichkeiten sowie deren Grenzen aus nationaler und europäischer Perspektive betrachtet. Typische Vereinbarungen in Forschungs- und Entwicklungsverträgen werden auf ihre Wirksamkeit hin geprüft. Die zusammenfassenden Thesen bieten einen kompakten Überblick über die wichtigsten Ergebnisse, um eiligen Lesern eine schnelle Information zu ermöglichen.

      Rechtliche Fragen in der modernen Zulieferbeziehung
    • EEG 2023 – Kommentar

      Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

      Im ständigen Reformprozess des Rechts der erneuerbaren Energien hat das Parlament ein neues Kapitel aufgeschlagen. Das »Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor« hat das EEG zum 1.1.2023 novelliert und in EEG 2023 umbenannt. Laut Bundesregierung handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten, mit über 100 teils tiefgreifenden Änderungen. Ziel der Reform ist es, einen Boom bei Wind- und Solaranlagen auszulösen. Ein Paradigmenwechsel wird durch § 2 EEG 2023 vollzogen, der die Errichtung und den Betrieb von EEG-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse festlegt. Zu den wesentlichen Änderungen für Neuanlagen ab 2023 gehören der Wegfall der EEG-Umlage, ein marktgetriebener Ausbau der Erneuerbaren auf 80% des Bruttostromverbrauchs bis 2030, verbesserte Durchsetzung neuer Anlagen, eine erhebliche Erweiterung des Ausschreibungsvolumens sowie die Förderung von Anlagen, die Grünen Wasserstoff erzeugen. Zudem wird die Bürgerenergiegesellschaften von der Ausschreibungspflicht befreit, und es gibt hohe Förderungen für Wohngebäude-Solaranlagen. Auch der Naturschutz wird im Zusammenhang mit Freiflächen-Solaranlagen verbessert. Die Reform betrifft ausschließlich Neuanlagen; bestehende Anlagen aus 2021 und 2022 bleiben 20 Jahre lang dem bisherigen Förderrecht (EEG 2021) zugeordnet.

      EEG 2023 – Kommentar