Wen schützt das Arbeitsrecht?
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gehören durch Naturgesetz unerklärliche Vorgänge nur "dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahne" an oder sind es nachweisbare Tatsachen? ; eine Entgegnung auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Febr. 1987. (Aktenzeichen: 1 StR 624/76)
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