Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht






Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht
Das Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht, eine wissenschaftliche Einrichtung der Juristischen Fakultät, Universität Rostock, blickt zum Ende des Jahres 2012 auf 20 Jahre Forschungs-, Tagungs- und Lehrtätigkeit zurück. Das gibt Anlass, sich der Entwicklung auf den Hauptgebieten seiner Arbeit zuzuwenden und vor diesem Hintergrund rechtliche wie rechtspolitische Perspektiven zu entwerfen und zu diskutieren. Mit Beiträgen von: Peter Ehlers, Hamburg Meeresfreiheit und aquitoriale Ordnung – zur Entwicklung des Seerechts Michael Kloepfer, Berlin Perspektiven des Umweltrechts Wilhelm Söfker, Bonn Konsolidierung und Herausforderungen im Städtebaurecht Wilfried Erbguth, Rostock Raumordnung und Fachplanung: ein Dauerthema
Die Entwicklung der See- wie Binnenhäfen führt von bloßen Transportschnittstellen zu multimodalen Wirtschaftszentren. Hinzu tritt zunehmendes städtebauliches Interesse an einer Nutzung von Hafenflächen. In Anbetracht dessen steht bei der Anlage bzw. Erweiterung von Häfen vieles im Streit, etwa mit Blick auf das maßgebliche Planfeststellungsrecht und die Einschlägigkeit des Bauplanungsrechts. Die hiermit zusammenhängenden Fragen und Problemlagen bildeten den Gegenstand des Rostocker Infrastrukturrechtstags am 28.04.2011. Der Tagungsband enthält nahezu sämtliche dort gehaltenen Vorträge in schriftlicher Form. Thematisch betreffen sie neben dem Stand der Hafenentwicklung und dem Hafenkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen die planungs- und umweltrechtlichen Anforderungen an die Anlage und Errichtung von (See-)Häfen, die sich diesbezüglich stellenden planfeststellungsrechtliche Probleme und Rechtsfragen der Konkurrenz um Hafenflächen zwischen Städtebau und Hafenwirtschaft.
Unter Berücksichtigung städtebaulicher Nutzungsinteressen an Hafenflächen
Die Schlüsselrolle der Binnenhäfen für die Volkswirtschaft wird in diesem Werk umfassend analysiert, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen durch zunehmenden Güterverkehr und Kapazitätsengpässe. Es thematisiert die Konflikte, die beim notwendigen Neu- und Ausbau entstehen, darunter die Konkurrenz um Umschlagsflächen und die Interessen von Anwohnern sowie den Naturschutz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden detailliert behandelt, einschließlich Wasser-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht, sowie der Raumordnung. Zudem wird auf die Konflikte eingegangen, die durch hafenfremde Nutzungen entstehen.
Raumordnungspläne für die Nord- und Ostsee
Der Tagungsband gibt die Referate des 18. Rostocker Gesprächs zum Seerecht und Infrastrukturrecht wieder, in denen es um
Referate und Diskussionsbeiträge des XVI. Deutsch-Polnischen Verwaltungskolloquiums vom 13. bis 16. September 2009 in Wroclaw
Das im Zweijahresrhythmus durchgeführte Deutsch-Polnische Verwaltungskolloquium kann inzwischen auf eine über dreißigjährige Tradition zurückblicken, die durch einen intensiven fachlichen wie persönlichen Austausch polnischer und deutscher Staatsrechtslehrer geprägt ist. Der Band dokumentiert die Referate des XVI. Kolloquiums, das im September 2009 in Breslau stattfand. Einmal mehr zeigte sich der Wert des grenzüberschreitenden Erfahrungs- und Gedankenaustauschs, der es ermöglicht, Problemlösungen des nationalen Verwaltungsrechts rechtsvergleichend zu hinterfragen, gegebenenfalls fortzuentwickeln und zu korrigieren. Zugleich leistet der Transfer rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse einen gewichtigen Beitrag zur Innovation in Recht und Rechtsdogmatik. Die Breslauer Tagung stand unter dem Generalthema »Kontrolle des Verwaltungshandelns«, ihr Ziel war es, in beiden Rechtsordnungen Probleme im Spannungsfeld zwischen dem Handeln der Verwaltung, ihrer Kontrolle und dem effektiven Rechtsschutz des Bürgers zu identifizieren und mögliche Wege zu ihrer Lösung zu ergründen.
Der Tagungsband enthält die Beiträge zur gleichnamigen Rostocker Tagung aus dem Jahr 2009. Namhafte Referenten aus der Rechtswissenschaft, der Anwaltschaft, der Gerichtsbarkeit und der Ministerialbürokratie nehmen Stellung zu der wachsenden Kritik an der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der unter Rechtsschutzgesichtspunkten Einseitigkeit, insbesondere Affinität zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung vorgehalten wird. Die Beiträge gehen dem durchaus kontrovers aus Sicht der Anwaltschaft, der Gerichtsbarkeit, aber auch europarechtlicher Entwicklungen nach.
Dieses Werk erläutert Ihnen systematisch und kompakt das gesamte Öffentliche Baurecht. Dazu zählen das Bauplanungsrecht mit seinen Bezügen zum Raumplanungsrecht sowie zum nationalen und europäischen Umweltrecht, ferner aber auch das Bauordnungsrecht der Länder. Unter umfassender Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung werden alle praktisch wie rechtswissenschaftlich bedeutsamen Fragestellungen behandelt.
Das Verhältnis der Raumordnung zum europäischen Naturschutzrecht bedarf der Verbesserung. Das vorliegende Arbeitsmaterial der ARL zeigt auf, dass das Raumordnungsverfahren sehr gut geeignet ist, raumbedeutsame Pläne und Projekte im Rahmen einer „raumordnerischen“ FFH- bzw. Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung auch auf ihre Vereinbarkeit mit den inhaltlichen Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts hin zu untersuchen. Die meisten im Verhältnis des europäischen Naturschutzrechts zur Raumordnung auftretenden Probleme lassen sich mit relativ geringem Aufwand beheben. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis werden in diesem Band Vorschläge zum Umgang mit Schutzgebietsausweisungen, zur Erstellung von Managementplänen und zur Durchführung von Raumordnungsverfahren erarbeitet.
Referate und Diskussionsbeiträge des XV. Deutsch-Polnischen Verwaltungskolloquiums vom 9. bis 12. September 2007 an der Universität Freiburg i. Br.
Der Band fasst die Vorträge der XV. Tagung des Deutsch-Polnischen Verwaltungskolloquiums 2007 in Freiburg/Br. zusammen, die sich mit der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Mehrebenensystem befassen. Im Mittelpunkt stehen zentrale Probleme des Rechtsschutzes, insbesondere Fragen der Konsistenz und Souveränität, die aus den verschiedenen Rechtsschichten und gerichtlichen Entscheidungskompetenzen resultieren. Der Band ist in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil behandelt die Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte, während der zweite Teil sich mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Normebenen auseinandersetzt. Diese Struktur ermöglicht eine Verbindung unterschiedlicher Aspekte des europäischen Mehrebenensystems und stellt die deutschen und polnischen Perspektiven einander gegenüber. Zu jedem Unterthema gibt es sowohl einen polnischen als auch einen deutschen Bericht. Die Beiträge zeigen, dass das Kolloquium ein bedeutendes Forum ist, um über gemeinsame Themen in einen vertiefenden Dialog zu treten und die jeweilige Perspektive und Tradition besser zu verstehen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses, der nicht nur zentral organisiert werden kann, sondern auch von einer wissenschaftlich freien Auseinandersetzung mit spezifischen Themen lebt.