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Erich Gassner

    Landschaftsschutzrecht
    Natur- und Landschaftsschutzrecht
    TA Sonderabfall
    Das Recht der Landschaft
    Bundesnaturschutzgesetz
    Das neue Naturschutzrecht
    • Das neue Naturschutzrecht

      • 212 pages
      • 8 hours of reading

      Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft. Das deutsche Naturschutzrecht wird damit umfassend und bundesweit einheitlich geregelt. Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund im Naturschutzrecht nur eine Rahmenkompetenz, die ergänzende Regelungen der Länder notwendig machte. Das neue Gesetz enthält jetzt zum ersten Mal zahlreiche, in der Praxis direkt anwendbare Vollregelungen. Schwerpunkte des neuen Rechts: - Modernisierung der Eingriffsregelung: Schaffung bundesrechtlicher Grundlagen für die häufig eingesetzten Instrumente des „Flächenpools“ und des „Ökokontos“, - Bundesrechtliche Regelung des allgemeinen Artenschutzes: Neue Verbotsregelungen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten, z. B. Verbot, Bäume oder Sträucher während der Brutzeit zurückzuschneiden, - Regelung des Meeresnaturschutzes. Der Praktikerleitfaden gibt einen kompakten Überblick zur Anwendung des neuen Gesetzes. Er orientiert sich an den Bedürfnissen des Rechtsanwenders, der rasche Informationen über Verbotsregelungen und Haftungsrisiken benötigt. - topaktuelles Einführungswerk - ausgewiesene Autoren - auch für Laien geeignet Dr. Erich Gassner verfügt über langjährige Praxiserfahrungen im Naturschutzrecht und ist Autor zahlreicher einschlägiger Publikationen. Michael Heugel ist im Bundesumweltministerium im Referat Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig und war dort mit der BNatSchG-Novellierung befasst. Für alle im Umweltrecht, insbesondere im Naturschutzrecht tätigen Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter.

      Das neue Naturschutzrecht
    • Am 4. April 2002 trat das novellierte Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Mit seinen Bestimmungen zur Landschaftsplanung, zum Schutz von Natur und Landschaft und zum Artenschutz ist das BNatSchG ein zentrales Regelwerk des Umweltschutzes. Schwerpunkte der Gesetzesnovelle ist u. a. eine völlige Neugestaltung der Vorschriften zu Eingriffsregelungen in Natur und Landschaft, die für den Praktiker von besonderem Bedeutung sind. Der kompakte Handkommentar erläutert das neue BNatSchG mit seinen internationalen und europarechtlichen Bezügen und landesrechtlichen Ausgestaltungen. Besonders berücksichtigt wird auch die Bundesartenschutzverordnung. Der Anhang enthält u. a. auch eine Vorschriftensynopse BNatSchG a. F./n. F. Rechtsanwalt Dr. Erich Gassner war Ministerialrat im Bundesumweltministerium und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Naturschutzrecht bekannt. Rechtsanwältin Dr. Gabriele Bendomir-Kahlo ist durch mehrere Publikationen als Spezialistin für das Artenschutzrecht ausgewiesen. Annette Schmidt-Räntsch ist Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch ist Richter am BGH. Für mit Umwelt- und Naturschutzrecht befassten Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes- Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter.

      Bundesnaturschutzgesetz
    • Der Titel Die Ausgabe des Buches bietet die aktuelle Fassung der TA Abfall vom 17. Dezember 1990 mit der Berichtigung vom 4. Februar 1991. In einer Einleitung wird auf die aktuelle Entwicklung im Abfallrecht eingegangen und die Bedeutung der TA Sonderabfall in diesem System erläutert. Im Ausblick wird gezeigt, welche Neuregelungen auf dem Gebiet des Abfallrechts zu erwarten sind.

      TA Sonderabfall
    • Natur und Landschaft sind Lebensgrundlagen, auch für künftige Generationen. Doch sind sie zahlreichen, zum Teil irreversiblen Schädigungen ausgesetzt. Ihr Schutz ist eine der wichtigsten Aufgaben, um Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen dauerhaft zu erhalten. Ein Leitfaden für Praxis und Studium: Die vielfältigen rechtlichen Instrumente des Natur- und Landschaftsschutzes stellt Erich Gassner in seinem Einführungswerk systematisch, mit Praxisbeispielen und Abbildungen vor - von grundlegenden verfassungsrechtlichen Perspektiven zu bereichsspezifischen Fachgesetzen, von fachbereichsübergreifendem Planungsrecht zum zunehmend bedeutsamen Umweltschadensrecht. Dabei werden aktuelle Entwicklungen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktbewältigung einbezogen. Umfassend erweitert in 2. Auflage: Die Neuauflage vertieft insbesondere das Thema Flächenschutz und trägt dem stetig gewachsenen Stellenwert des Artenschutzrechts mit einem zusätzlichen Kapitel sorgfältig Rechnung. Die neue Materie des Meeresumweltschutzes wird in ihrer inter- und supranationalen Einbindung konkretisiert.

      Natur- und Landschaftsschutzrecht
    • Landschaft ist Lebensgrundlage - auch für künftige Generationen. Doch sie ist zahlreichen, zum Teil irreversiblen Schädigungen ausgesetzt. Daher ist der Schutz der Landschaft eine der wichtigsten Aufgaben, um Menschen, Tieren und Pflanzen möglichst naturnahe Lebensräume zu erhalten. Das Buch von Erich Gassner stellt die vielfältigen rechtlichen Instrumente dar, welche die Landschaft schützen sollen. Im Gegensatz zu den üblichen Darstellungen und Kommentaren ist es als fachbereichsübergreifender Leitfaden konzipiert, um der komplexen Materie umfassend gerecht zu werden. Dabei werden nicht nur unterschiedliche Blickwinkel eingenommen, sondern auch aktuelle Entwicklungen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktbewältigung behandelt. Ausgewählte Abbildungen und Fotos verdeutlichen wesentliche Sachbezüge und runden das Werk ab. Auch als eBook erhältlich: Praktiker profitieren damit von schneller Navigation durch komplett verlinkte Inhalts- und Stichwortverzeichnisse.

      Landschaftsschutzrecht
    • Mit dem Umweltschadensgesetz wurde die EU-Richtlinie zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in nationales Recht umgesetzt. Der Ratgeber zielt darauf ab, komplexe Fragen zu diesem Thema übersichtlich und praxisnah zu beantworten, wobei praktische Beispiele besonders betont werden. Eine speziell für Deutschland erstellte Zusammenstellung relevanter Tier- und Pflanzenarten erleichtert die Anwendung des Gesetzes. Die systematische Darstellung führt schrittweise durch die verschiedenen Aspekte, einschließlich Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz. Die Publikation richtet sich an alle, die mit Umweltschäden konfrontiert sind, wie Verwaltungsbehörden, Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherungen, Umweltverbände, Planungsbüros und Studierende relevanter Fachrichtungen. Die Autoren sind erfahrene Fachleute auf dem Gebiet des Umweltrechts. Dr. jur. Erich Gassner leitete viele Jahre das Referat „Eingriffe in Natur und Landschaft“ im Bundesumweltministerium und ist seit 15 Jahren als Rechtsanwalt im Umwelt- und Planungsrecht tätig. Dr.-Ing. Hans-Joachim Schemel bringt langjährige Erfahrungen als Landschaftsarchitekt und Stadtplaner mit und leitet ein Büro für Umweltforschung sowie Stadt- und Regionalentwicklung, wo er praktische Gutachten und wissenschaftliche Projekte erstellt.

      Umweltschadensgesetz
    • Der Inhalt: Inhaltlich wird neben der Erläuterung jeder einzelnen Vorschrift des UVPG nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der Rechtsprechung besonderer Wert auf die Praxisnähe gelegt, die durch die Mitautorschaft in Gassner/Winkelbrandt, UVP - Rechtliche und fachliche Anleitung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, 4. Auflage 2005, verbürgt ist. Der Erweiterung des UVPG durch die Einführung der Strategischen Umweltprüfung kommt entgegen, dass der Autor wissenschaftlich wie anwaltlich einschlägige Erfahrungen mit der Umsetzung anderer Richtlinien aus dem Umweltbereich, vor allem der FFH-RL, machen konnte. Über die Kommentierung des UVPG hinaus enthält das Buch alle in diesem Zusammenhang einschlägigen Rechtsvorschriften wie die UVPVwV, die 9. BImSchV, die AtVfV, die UVP-RL und die SUP-RL. Das Werk wendet sich an Anwälte in Industrieunternehmen, Rechtsanwälte generell, Ingenieur- und Architekturbüros, Kommunen, Studierende, Verbände und Umweltbehörden.

      Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung