Die Bachelorarbeit untersucht die Kritik von John Maynard Keynes an der klassischen Kapitalmarkttheorie und die Rolle der Behavioral Finance. Sie analysiert kalendarische Anomalien wie den Januar- und Halloween-Effekt, wobei der Fokus auf deren Persistenz und Bedeutung für Investoren liegt. Die Arbeit gliedert sich in theoretische und empirische Abschnitte.
Peter Mendler Books



„Es gibt nichts, was so verheerend ist, wie ein rationales Anlegerverhalten in einer irrationalen Welt.” John Maynard Keynes (1883-1946) Die Gültigkeit der klassischen Kapitalmarkttheorie an den Kapitalmärkten des 21. Jahrhunderts ist fraglich. Kann die Behavioral Finance hierbei einen alternativen Ansatz zur Berücksichtigung dieser Irrationalitäten darstellen? Betrachtet man die anormal hohe Januarrendite für das Jahr 2012 (DAX +9.50%) und berücksichtigt die Artikel über die an den Kapitalmärkten als besonders schlechte Perioden geltende Sommermonate, liegt es nahe, sich der Bedeutung von kalendarischen Anomalien für Investoren bewusst zu werden. Ich werde im empirischen Teil meiner Arbeit den Datensatz auf das Vorliegen und der Persistenz eines Januar-Effekts und eines sog. Halloween-Effekts untersuchen. Dies ist insbesondere interessant, da sich der Januar-Effekt in der bestehenden Literatur als nicht persistent, der Halloween-Effekt jedoch als persistent erweist.
Die staatliche Subventionsgewährung erfolgt vielfach in der Form öffentlicher Kredithilfen, die häufig von außerbudgetären Einrichtungen vergeben und finanziert werden. Im Rahmen einer positiven Wirkungsanalyse wird untersucht, wie sich die Individuen an gegebene Kredithilfeprogramme anpassen und welche allokativen und distributiven Konsequenzen daraus resultieren. Um die Entscheidung zugunsten öffentlicher Kredithilfen als Subventionsform und deren verbreitete Realisierung außerhalb des Budgets zu erklären, wird der politische Prozeß in die weitere Analyse einbezogen. Dabei wird insbesondere diskutiert, inwieweit einzelne Gruppen von Subventionsnachfragern und -anbietern durch Kredithilfen und die Einschaltung außerbudgetärer Einrichtungen Verteilungsvorteile zu Lasten der Allgemeinheit erzielen können. Schließlich wird analysiert, wie durch konstitutionelle Regeln mögliche Schäden für die Allgemeinheit aufgrund von Kredithilfen und außerbudgetären Einrichtungen begrenzt werden können.