The argument of lex mercatoria holds significant implications for international and commercial law, making it essential for both jurists and legal historians. It serves as a testament to new commercial legal institutions emerging from practical affairs and reflects a crisis within the established legal systems since the inception of the first legal codes. The contributors to this volume are legal historians from diverse cultural backgrounds, addressing a debate that often overlooks epistemology and disciplinary boundaries. Each study presents a unique perspective on lex mercatoria and its connection to ius commune, examining well-documented historical evidence from the Middle Ages to the nineteenth century across various political and operational contexts. The historical analysis primarily focuses on the sources of lex mercatoria, featuring general studies on its existence alongside specific topics, many related to maritime law. This collection offers multiple interpretative frameworks regarding the evolution of European commercial law, enriching the understanding of this complex legal phenomenon.
Vito Piergiovanni Book order




- 2005
- 1987
Die Juristen aller Nationen sind gewohnt, sich an den Formationen ihres eigenen Rechtssystems und, wenn die Grenzen überschritten werden, an den zwei großen »Familien« des kontinentaleuropäischen und anglo-amerikanischen Rechts zu orientieren, wobei die beiden Rechtskreise gewöhnlich als in ihrer historischen Entwicklung voneinander getrennte und sich isolierende Ordnungen betrachtet werden. Diese schiefe Sicht der Dinge zu korrigieren, haben sich die CSC zum Ziel gesetzt. Zum einen bildete jeder der beiden Rechtskreise für sich schon keine monolithische Einheit, man braucht sich nur die Unterschiede vor Augen zu halten, die etwa das französische gegenüber dem deutschen Recht charakterisieren. Oder man nehme das US-amerikanische Recht, das sich immer deutlicher von der englischen Prägung des Common Law entfernt. Zum anderen hat sich das Modell der beiden voneinander isolierten Rechtskreise als brüchig und überlebt erwiesen; das Gemeinsame zwischen ihnen und die gegenseitige Beeinflussung stellen hier wie dort nicht zu übersehende gestaltende Kräfte der Rechtsentwicklung dar. Diese und andere Korrekturen an den gewohnten Vorstellungen sind nicht zuletzt den bisher publizierten Forschungsergebnissen in den CSC zu verdanken; und den Brückenschlag zu festigen nehmen sich, von der Gerda Henkel Stiftung wirksam gefördert, die weiteren Forschungen vor.