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Thomas Heinrichs

    January 1, 1963
    Freiheit und Gerechtigkeit
    Grammatik 3./4. Schuljahr. H.1
    Hausaufgabenheft 1.-4. Schuljahr
    Lesestrategien, 4. Schuljahr. H.1
    Lesestrategien, 4. Schuljahr. H.2
    Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung
    • Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung

      Nutzen und Gefahren der Prüfung und Beratung durch eine Person

      • 72 pages
      • 3 hours of reading

      Die Prüfung von Jahresabschlüssen ist entscheidend für das öffentliche Interesse und muss gemäß HGB von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden. Thomas Heinrichs beleuchtet die Risiken der Selbstprüfung, wenn dieselbe Person sowohl prüft als auch berät, was die notwendige Prozessunabhängigkeit gefährdet. Das Buch analysiert die Vor- und Nachteile einer gleichzeitigen Prüfung und Beratung im Kontext internationaler Gesetze und Vorschriften. Es richtet sich an Entscheidungsträger, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Wirtschaftswissenschaftler, die sich mit diesen Themen auseinandersetzen.

      Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung
    • Religion und Weltanschauung im Recht

      Problemfälle am Ende der Kirchendominanz

      Der Sammelband ist die erste Darstellung des Religions- und Weltanschauungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Interessen Konfessionsfreier, entsprechender juristischer Grundtexte und aktueller Rechtsprechung, inklusive des Europarechts. Ausgehend von Klarstellungen hinsichtlich der Begriffe „Religion“ und „Weltanschauung“ im Recht werden verschiedene Aspekte der Rechtslage analysiert: Kirchenförmigkeit, kirchliches Arbeitsrecht, Diskriminierung Konfessionsfreier, Religions-, Lebenskunde und Ethikunterricht, Stellung „säkularer“ Organisationen und mögliche rechtspolitische Grundhaltungen und -forderungen. Den Abschluss bilden Auszüge aus neueren Interviews zum Thema, die eine allgemeine Verständlichkeit befördern.

      Religion und Weltanschauung im Recht
    • Die Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen dient dem öffentlichen Interesse. Eine Abschlussprüfung ist nach § 319 I HGB ausschließlich durch den Berufsstand des Wirtschaftsprüfers, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder vereidigten Buchprüfern durchzuführen. In der Praxis werden durch einzelne Wirtschaftsprüfer jedoch häufig auch Beratungsleistungen organisiert. Hierdurch besteht die Gefahr der Selbstprüfung. Bei einer Prüfung (prozessunabhängige Überwachung) darf der Prüfende nicht an der Herbeiführung des Prüfungsobjektes beteiligt gewesen sein. Eine Beratung jedoch definiert Handlungsempfehlungen, die zum Erreichen eines Beratungsobjektes Hilfestellung leisten. Der Autor Thomas Heinrichs zeigt Probleme auf, die entstehen, sofern von derselben Person Sachverhalte überprüft werden sollen, die zuvor im Rahmen einer Beratung zu dem entsprechenden Ergebnis geführt haben und hierdurch die Prozessunabhängigkeit nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Buch werden darüber hinaus die Vor- und Nachteile einer gleichzeitigen Prüfung und Beratung in Verbindung mit den international geltenden Gesetzen und Vorschriften untersucht. Es richtet sich an Entscheidungsträger in Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und gleichzeitige Unternehmensberater, Wirtschaftswissenschaftler, Manager und alle Unternehmen.

      Zur Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung