Die Notariatsordnung besteht seit 1871 und ist die Basis für die Berufsausübung der österreichischen Notar: innen sowie der Notariatskandidat: innen . Die NO ist ein traditionsreiches Gesetz und reicht durch die nähere Ausgestaltung von Formpflichten auch stark in das Zivil- und Unternehmensrecht hinein und dient insoweit den ebenso traditionellen Anliegen der Rechtssicherheit und des Verkehrsschutzes. Gerade die Ausgestaltung von Formvorgaben wurde durch die Einbeziehung der elektronischen Kommunikation erheblich modernisiert. Das Autorenteam besteht aus Notar: innen und Notariatskandidat: innen sowie Vertreter: innen der Wissenschaft. Das Faszikelwerk in hochwertigen Leinenmappen spiegelt die Notwendigkeit und den Wunsch nach Aktualität wieder. Die 2. Grundlieferung umfasst zahlreiche weitere Bestimmungen der Notariatsordnung (§§ 1, 2–5a, 30, 32, 33, 36a–37a, 49, 52–61, 79, 90a, 110–116, 124–152, 188, 189) sowie das Notariatsaktsgesetz (§§ 1–3 NotAktG) und das Gerichtskommissärsgesetz (§§ 1–17 GKG). Regelmäßige Ergänzungs- und Aktualisierungslieferungen werden den Kommentar schnell vervollständigen und beständig topaktuell halten! Bereits enthalten ist das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022 – BRÄG 2022 (BGBl I 2022/71). Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
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Kapitalmarktgesetz
- 522 pages
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Die Neuordnung des Prospektrechts durch die Prospektrichtlinie 2003/71/EG und deren Umsetzung durch die KMG-Novelle 2005 ist nach Zahl und Gehalt der Änderungen die tiefstgreifende Umgestaltung seit der Erlassung des KMG. Der vorliegende Kommentar bietet eine vertiefte Darstellung der Auslegungsfragen für die Praxis und berücksichtigt dabei die aktuelle Auslegung durch CESR und die FMA. Zu jeder Bestimmung sind die Gesetzesmaterialien der KMG-Novellen 2005 und später abgedruckt. Anhänge aller prospektrechtlich relevanten Materialien (ProspektRL und ProspektVO; CESR, Frequently asked questions; FMA-Rundschreiben) vervollständigen das Werk. Der Kommentar wendet sich an die am Kapitalmarktgeschehen beteiligten Verkehrskreise – Emittenten, Investoren, Aufsichtsbehörden – und deren Rechtsberater.