BVergG 2018
Kommentar zum Bundesvergabegesetz 2018
Die erste umfassende Kommentierung des BVergG 2018 behandelt zentrale Änderungen wie die Anpassungen für den Unterschwellenbereich, die Neuregelung der In-House-Vergabe, die Möglichkeit der Subvergabebeschränkung, Regelungen zu nachträglichen Vertragsänderungen und die Haftung des Auftragnehmers in Bezug auf Subunternehmer. Das Vergaberecht in Österreich ist dynamisch und wird durch sich häufig ändernde europarechtliche Vorgaben geprägt. Mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU trat am 21.8.2018 eine der umfassendsten Änderungen in diesem Bereich in Kraft. Das BVergG 2018 stellt eine Totalrevision des Bundesvergabegesetzes von 2006 dar. Der Kommentar ist nach dem BVergG 2018 gegliedert und umfasst alle sechs Teile des Gesetzes, einschließlich der Regelungen für Sektorenauftraggeber und den Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Jeder Paragraf ist in einen Kommentar-Teil und einen Judikatur-Teil unterteilt, der relevante Rechtsprechung des EuGH, EuG, VfGH, VwGH, BVA und BVwG enthält. Das Werk richtet sich an Laien und Fachjuristen und bietet durch seine strukturierte Darstellung schnelle Antworten auf vergaberechtliche Fragestellungen. Der Judikatur-Teil erleichtert die Recherche nach aktueller Rechtsprechung, einschließlich Entscheidungen zu den Vorgängerbestimmungen des BVergG 2006.
