Die Kontrolle der Bankenaufsicht über den finanzierten Abzahlungskauf, das Factoring und das Leasing
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Neuartige Finanzierungsgeschäfte bringen neue Risiken für die Banken mit sich. Das Bankenaufsichtsrecht muß deshalb laufend daraufhin überprüft werden, ob es noch alle Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Banken zutreffend erfaßt. Die vorliegende Untersuchung soll diese Aufgabe im Hinblick auf die Risiken des finanzierten Abzahlungskaufs, des Factoring und des Leasing erfüllen. In ihrem Mittelpunkt stehen dabei die Gefahren, die sich daraus ergeben, daß an diesen neuartigen Finanzierungsgeschäften nicht nur zwei, sondern drei Personen beteiligt sind. Die Untersuchung beschränkt sich deshalb nicht auf die Frage, welche Beschränkungen das Kreditwesengesetz für die neuen Finanzierungsformen vorsieht. Vielmehr werden auch ihre zivilrechtlichen Strukturen genau analysiert und untersucht, ob das Bankenaufsichtsrecht auch die Risiken erfaßt, die sich aus diesen besonderen Strukturen ergeben.