Haftungsregeln für multikausale Umweltschäden
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Nach einem langen und äußerst kontroversen Diskussionsprozess trat am 1.1.1991 das Umwelthaftungsgesetz in Kraft, das die Gefährdungshaftung für alle Umweltmedien verallgemeinert. Da die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Umweltbereich häufiger am Kausalitäts- als am Verschuldensnachweis scheitert, wurde unter anderem eine Kausalitätsvermutung eingeführt, die die Situation der Geschädigten verbessert. Nach wie vor offen ist die Frage, welche Art multikausaler Schadensbilder vom Umwelthaftungsgesetz erfasst werden und welche durch zivilrechtliche Regelungen grundsätzlich erfasst werden können. Sowohl angesichts der praktischen Bedeutung als auch aus theoretischen Gründen steht die Untersuchung multikausaler Schäden im Vordergrund dieser ökonomischen Analyse des Umwelthaftungsgesetzes. Dabei werden die bestehenden Ansätze der ökonomischen Theorie des Rechts aufgegriffen und weiterentwickelt. Die Unterscheidung unterschiedlicher Kausalitätsformen (Monokausalität, alternative Kausalität und Multikausalität) ermöglicht eine detaillierte ökonomische Beurteilung des Gesetzes, die insgesamt positiv ausfällt. Inhalt: Einleitung - Das Umwelthaftungsgesetz vom 10.12.1990 - Die Situation bei multikausalen Schäden - Grundlagen der ökonomischen Theorie der Umwelthaftung - Monokausalität - Alternative und unaufklärbare additiv-kumulative Kausalität - Multikausalität bei beobachtbaren Emissionsintensitäten - Echte Multikausalität mit unbeobachtbaren Emissionsintensitäten - Haftungsregeln, Eigentumsrechte und Pigou-Steuern - Zusammenfassung.