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Das Beamtentum in der NS-Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges
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26. Januar 1937. Hitler unterzeichnet das „Deutsche Beamtengesetz“. „Ein […] von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufsbeamtentum, das dem Führer des Deutschen Reichs und Volkes, Adolf Hitler, in Treue verbunden ist, bildet einen Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates“. Schon am 7. April 1933 war das berüchtigte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen worden. Die deutsche Beamtenschaft in der NS-Diktatur: Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen die beiden Gesetze, ihre Entstehung, Durchsetzung und Auswirkungen. Inzwischen zugängliche Quellen insbesondere aus DDR-Archiven bilden die Forschungsbasis.
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1996
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