Die "Sonderkonten Kirchenfragen"
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Zu den Methoden des SED-Machtapparates, auf kirchliche Amtsträger in der DDR Einfluß zu gewinnen, gehörte es bis zur »Wende« auch, einzelnen Pfarrern zum Geburtstag, zum Jahreswechsel oder aus gegebenem Anlaß materielle Vergünstigungen in Form von kleinen Aufmerksamkeiten, Sachgeschenken oder Bargeldzuwendungen bis hin zu Urlaubsreisen zukommen zu lassen. Zur Finanzierung dieser in der Intention verpflichtenden Vergünstigungen wurden bereits 1955 auf Beschluß des SED-Politbüros beim Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten sowie bei den Räten der Bezirke die »Sonderkonten Kirchenfragen« eingerichtet. Die in den staatlichen Kirchenreferaten zu diesen Konten geführten Akten geben zum Teil recht detailliert Auskunft über die Adressaten der staatlichen Zuwendungen, über die Art der gewährten Vergünstigung sowie über die Höhe gezahlter Bargeldbeträge. Peter Beier wertet den auf zentraler wie auf regionaler Ebene überlieferten Aktenbestand zu den »Sonderkonten Kirchenfragen« aus und versucht auf dieser Grundlage, die unterschiedlichen Konzeptionen der staatlichen Vergünstigungspolitik, ihren Umfang und – sofern erkennbar – auch ihren Erfolg nachzuzeichnen.