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Der Tarifvertrag zieht sich zurück, während Betriebsvereinbarungen an Bedeutung gewinnen, da der Bedarf an angepassten Arbeitsbedingungen wächst. In diesem Kontext erweitern die Betriebspartner ihre Regelungsaktivitäten. Organisatorische oder begünstigende Regelungen sind unproblematisch, doch sobald Betriebsvereinbarungen die Rechtsstellung des Einzelnen belastend beeinflussen, entstehen Gefahren für dessen Freiheit. Die Untersuchung fokussiert darauf, ob und unter welchen Bedingungen solche Eingriffe zulässig sind. Die Antwort hängt von der Legitimation der Betriebsvereinbarung und ihrem rechtfertigenden Grund ab. Anders als beim Tarifvertrag kann hier kein Verhalten nachgewiesen werden, das auf der Selbstbestimmung des Einzelnen beruht. Fehlt dieser privatautonome Grund, kann die Legitimation nur aus dem Gesetz abgeleitet werden, was besondere Anforderungen an belastende Regelungen stellt. Da die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung ist, hat sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen müssen daher strengen Anforderungen genügen, einschließlich einer spezifischen, dem Bestimmtheitsgebot entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Der Autor argumentiert, dass eingreifende Betriebsvereinbarungen nach denselben Maßstäben bewertet werden sollten wie das Handeln von Zwangskörperschaften, was die derzeitige Auslegung des
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Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen, Sebastian Müller-Franken
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- 1997
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