Lüftung in industriell errichteten Wohnhäusern
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In der DDR wurden etwa 2,48 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in industrieller Bauweise gebaut. Sie wurden nach einem Regelwerk errichtet, das in verschiedenen Parametern von den Forderungen der Musterbauordnung der Bundesrepublik abweicht. Hervorzuheben ist die Beheizung überwiegend mit Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe und der unbefriedigende Zustand der Wohnungslüftung. Er äußert sich in einer großen Zahl von Wohnungen durch Bauschäden und Funktionsstörungen der Feuerstätten. Im Falle eines Wohnungs- oder Kellerbrandes ist eine schnelle Ausbreitung von Feuer und Rauch geschoßübergreifend sehr wahrscheinlich. Eine Evakuierung über Treppenräume ist deshalb oft erschwert oder unmöglich. Es werden die lüftungstechnischen und brandschutztechnischen Forderungen zur Zeit der Errichtung der Gebäude mit den heute geltenden Forderungen des Baurechts verglichen. Ausgehend vom konkreten Zustand der Lüftungsanlagen oder -einrichtungen und den sonstigen vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen oder Funktionsänderungen werden Vorschläge zur Sanierung und Verbesserung bestehender Systeme gemacht. Bei einer großen Zahl der Wohnungen sind die Ver- und Entsorgungsleitungen in einem Installationsschacht verlegt. Die verwendeten Materialien und die Art der Deckendurchführungen entsprechen aus der Sicht des baulichen Brandschutzes nicht den Forderungen der Bauordnung. Geeignete Kanalformen werden vorgeschlagen. Es werden Gebäudedurchströmungen berechnet, die zeigen, wie durch Änderungen von Türen und Fenstern die Luftvolumenströme in die Wohnräume ungewollt reduziert werden. Aus brandschutztechnischer Sicht werden Vorschläge zur sicheren Benutzung der Rettungswege und der Verbesserung der Entrauchung von Treppenräumen gemacht. Dabei wird in Sofortmaßnahmen und längerfristige Maßnahmen unterteilt.