Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei
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Im ersten Teil werden in einer Einleitung in allgemeiner Form die Rechtsregeln behandelt, die im römischen Recht zur Entstehung des Status der Unfreiheit führen. Dabei wird nach der Entstehung der Unfreiheit gemäß allgemeinem ius gentium und dem speziell römischen ius civile unterschieden, ebenso nach vorklassischer und klassischer Zeit einerseits, die etwa bis Diokletian anzusetzen ist, sowie nachklassischer Zeit andererseits, die bis Justinian reicht. Im zweiten Teil sind die Rechtsquellen aufgeführt, welche das Entstehen der Unfreiheit behandeln, geordnet nach den antiken Quellensammlungen, denen sie entnommen sind (Institutionen des Gaius, Fragmenta Vaticana, Institutionen, Digesten und Novellen Justinians, Codex Theodosianus, Codex Iustinianus). Jeder Quellentext bringt neben dem lateinischen oder griechischen Original eine deutsche Übersetzung und einen Kommentar, der die auftretenden Rechtsprobleme darstellt und kurz erörtert.