Umweltschutz im Jahresabschluß
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Das deutsche Bilanzrecht begünstigt nachsorgende gegenüber vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen. Der Grund für diese Ungleichbehandlung liegt im Maßgeblichkeitsprinzip, das das Vorsichtsprinzip systemwidrig in die Steuerbilanz transformiert. Die Aufhebung dieser Begünstigung ist untrennbar mit der Abschaffung des Maßgeblichkeitsprinzips verbunden. Darüber hinaus ist eine handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung, die die optimale Kapitalallokation fördert, erforderlich. In dieser Arbeit wird die bilanzrechtliche Behandlung von Umweltschutzmaßnahmen untersucht und die Ursachen für die bilanzielle Benachteiligung von Vorsorge- gegenüber Nachsorgemaßnahmen ermittelt. Vorschläge für eine im Sinne des Umweltschutzes zweckmäßige Ausgestaltung des Handels- und Steuerrechts werden unterbreitet.