Friedensrecht und Toleranz
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In der neueren Geschichtswissenschaft ist es vorherrschende Lehrmeinung, daß die Religionspolitik des preußischen Staates im 18. Jahrhundert von umfassender Toleranz geleitet war. Dementsprechend wird die Position, die der Katholizismus in Preußisch-Schlesien einnahm, aus der von König Friedrich II. deklarierten und von seinen führenden Mitarbeitern mitgetragenen Toleranzpolitik abgeleitet. Ein ganz anderes Bild ergibt sich indes, wenn man die staats- und völkerrechtlichen Grundlagen der Politik des friderizianischen Staates gegenüber der katholischen Kirche in Schlesien analysiert. Am Leitfaden der Religionspolitik werden in der hier anzuzeigenden Studie sowohl Entstehung als auch Wirkung und zeitgenössische Interpretationen der preußisch-habsburgischen Friedensverträge über Schlesien bis zur Säkularisation am Beginn des 19. Jahrhunderts untersucht. Dabei zeigt sich, daß die zwischenstaatlichen Bindungen, die Friedrich II. in den Abkommen von Breslau, Berlin und Hubertusburg eingegangen war, entscheidend dafür wurden, welchen Platz die katholische Kirche in Preußisch-Schlesien einnahm. Denn auch gegenüber Kirche und Religion behauptete der absolutistische König die Unbegrenztheit seiner Herrschaftsbefugnis. Toleranz zog diesem unumschränkten Herrschaftsanspruch keine »ganz scharfe Grenze«. Gerade in der Auseinandersetzung um Formulierung, Deutung und Anwendung der Friedensverträge tritt dies scharf hervor. Die Beschäftigung mit den internationalen Vereinbarungen über den Status der katholischen Kirche in Schlesien wirft mithin ein bezeichnendes Licht auf Grenzen und Reichweite des Toleranzverständnisses eines aufgeklärten Monarchen. An einem festumrissenen Themenbereich erhält man ferner Einblick in die Funktionsweisen internationaler Konfliktregelung im Ancien régime. Darüber hinaus wird sichtbar, wie sich unter veränderten politischen und geistesgeschichtlichen Bedingungen auch die Kriterien für die Deutung völkerrechtlicher Normen wandelten. Indem die innenpolitischen Rückwirkungen internationaler Abkommen verfolgt werden, wird zudem die Abhängigkeit absolutistischer Herrschaft von außenpolitischen Zwängen sichtbar.