Bankuntreue
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Das Untreuedelikt spielt im Bereich der Wirtschaftskriminalität eine beherrschende Rolle. Fast täglich wird in den Medien über aufsehenerregende Untreueverfahren gegen Angehörige der sogenannten „white-collar-Schicht“ berichtet. Diese Verfahrensflut ist vor allem darauf zurückzuführen, daß jenseits des Betrugs im wesentlichen nur § 266 StGB zur Verfügung steht, um Unregelmäßigkeiten im Wirtschaftsleben zu bekämpfen. Der fast uferlose Anwendungsbereich der Untreue scheint dafür bestens geeignet. Es verwundert nicht, daß sich inzwischen verschiedene Fallgruppen gebildet haben (etwa: Konzern-, Gesellschaftsuntreue, Untreue im öffentlichen Dienst etc.), die man gesondert betrachtet. Die Autorin greift diese Differenzierung auf und beschäftigt sich mit der Bankuntreue, speziell mit der Untreue durch Vergabe von Krediten. Dabei zeigt sich, daß in der Praxis oftmals zu vorschnell und unter Außerachtlassung dogmatischer Regeln eine Untreuehaftung bejaht wird.