Die Mitbestimmung des Betriebsrates beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Die berufliche Tätigkeit an und mit dem Bildschirmgerät hat in den letzten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts stetig an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile ist der Umgang mit diesen Geräten selbstverständlich geworden und aus vielen Arbeitsbereichen nicht mehr wegzudenken. Damit verbunden sind veränderte körperliche und geistige Anforderungen an die Arbeitnehmer. Vor allem Arbeitswissenschaftler versuchen auf vielfältige Weise, gesicherte Erkenntnisse im Bereich der Ergonomie zu gewinnen, um für die Arbeitswelt von heute und morgen geeignete Antworten finden zu können. Zudem wird in vielen Betrieben heftig über die Frage gestritten, ob und inwieweit der Betriebsrat bei der Einführung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen mitzubestimmen hat. Dies zeigt nicht zuletzt die grosse Anzahl von Einigungsstellenverfahren. Es geht u. a. um Pausenregelungen, regelmässige Untersuchung der Augen oder eine möglichst schonende Sitzhaltung für die Arbeitnehmer. Hierbei ist jedoch fraglich, ob es sich um Gesundheitsschutz im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes oder den darüber hinaus gehenden Bereich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit handelt. Der Autor beschreibt die europäische wie nationale Entwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch Gesetzgebung, Berufsgenossenschaften und Rechtsprechung bis zum Erlass des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung. Anschaulich werden die verschiedenen Regelungsebenen dargestellt und die inhaltliche Bedeutung der Begriffe „Arbeitsschutz“ und „Gesundheitsschutz“ erläutert. Sowohl der wissenschaftlich Interessierte als auch der Praktiker bei seiner täglichen Arbeit erhält mit diesem Buch eine sprachlich verständliche Grundlage, um sich in der komplexen und doch praktisch so bedeutsamen Materie zurechtfinden zu können. Der Autor vermittelt anhand seiner gründlich erarbeiteten Überzeugung eine fundierte und umsetzbare Lösung, die weit verbreiteten Rechtsirrtümern in diesem Bereich entgegen wirken soll.