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Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit

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Seit dem 15. Jahrhundert wurden in allen Territorien des Heiligen Romischen Reiches von den Landesherren und Obrigkeiten in grosser Zahl Gesetze und Gebote erlassen, die unter Berufung auf das Konzept der guten Policey die Ordnung des Gemeinwesens erhalten oder (wieder)herstellen sollten. Die in grosser Zahl erlassenen Policeyordnungen, -edikte und -mandate griffen regulierend und normierend in nahezu alle Bereiche der fruhneuzeitlichen Standegesellschaft und des fruhmodernen Staates ein. Das Max-Planck-Institut fur europaische Rechtsgeschichte erschliesst die grosse Vielfalt dieser Policeynormen durch ein nach Territorien gegliedertes Repertorium. Im vierten Band ist die Policeygesetzgebung der beiden bedeutendsten weltlichen Territorien im Sudwesten des alten Reichs verzeichnet. Es handelt sich um zwei Territorien mit einer ganz unterschiedlichen, ja gegensatzlichen Entwicklung in der In den beiden badischen Markgrafschaften verschwindet das standische Element nach dem Dreissigjahrigen Krieg weitgehend von der politischen Bildflache, wahrend es in Wurttemberg zu einem gewichtigen Gegenpol des Fursten heranwachst. Auch dieser Band enthalt wieder ein detailliertes Sachregister, das die Regelungsgegenstande der insgesamt rund 8300 Gesetze systematisch und alphabetisch erschliesst. Vor allem die Dokumentation der badischen Policeygesetzgebung beruht dabei zum ganz uberwiegenden Teil auf der Auswertung archivalischer Quellen.

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Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit, Achim Landwehr

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2001
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