SGB IX
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Zum Werk Mit dem SGB IX ist das Recht der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen auf eine verbesserte Rechtsgrundlage gestellt worden. Die Kommentierung betont die engen Verknüpfungen des SGB IX zu den übrigen Besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches, zu dessen Allgemeinen Teil sowie zum Verwaltungsverfahren und stellt die Vorschriften in einen einheitlichen Zusammenhang dar. Dabei wird stets der Tatsache Rechnung getragen, dass die Aufgaben der Rehabilitationsträger unterschiedlich geregelt sind. Das Werk beschränkt sich auf den ersten Teil des SGB IX, den Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Die schwerbehindertenrechtlichen Vorschriften des zweiten Teils des SGB IX werden in einem gesonderten Parallelband kommentiert. (Müller-Wenner/Winkler, SGB IX Teil 2) Vorteile auf einen Blick - Spezialkommentar zum Recht der Rehabilitation - Verknüpfung zu den übrigen Teilen des SGB - auch für Nichtjuristen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt bereits das - Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Mitarbeiter von Rehabilitations- und Sozialleistungsträgern sowie von Einrichtungen für behinderte Menschen.