Europarecht
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Das materielle Europarecht ist nicht nur zentraler Unterrichtsgegenstand an den Universitäten geworden, sondern spielt auch in der Rechtspraxis eine zunehmend wichtige Rolle. Bei der Darstellung dieser Materie konzentriert sich das Skriptum auf das Recht des Gemeinsamen Marktes, genauer auf die Grundfreiheiten des Binnenmarkts und die verschiedenen wettbewerbsregelnden Vorschriften des EG-Vertrags. Die überragende praktische Bedeutung dieser Normen ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass sie von nationalen Gesetzgebern zwar zu beachten, aber nicht notwendigerweise in nationales Recht umzusetzen sind. Diesen Bestimmungen begegnet der Student und Rechtsanwender somit nicht zwangsläufig in Gestalt einer nationalen Norm. Die Grundfreiheiten und die Wettbewerbsvorschriften sind als solche zu kennen und zu beachten. Das Skriptum wendet sich an verschiedene Zielgruppen. Es soll in erster Linie ein Lernbehelf für Studierende des Faches Europarecht an rechtswissenschaftlichen Fakultäten sein. Es richtet sich aber auch an Rechtsanwälte, Richter und Notare (und natürlich an die betreffenden Berufsanwärter), darüber hinaus aber auch an alle Juristen und Betriebswirte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Fragen des Binnenmarkts und Wettbewerbsrechts in Berührung kommen (können).