Holzschutzmittelverzeichnis
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Holzschutzmittel bedürfen aufgrund der Landesbauordnungen für bestimmte Verwendungsbereiche einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Aber auch für alle anderen Verwendungsbereiche sollten hinsichtlich Wirksamkeit, gesundheitlicher Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Mittel verwendet werden. In der Neuauflage dieses bestens eingeführten Verzeichnisses sind deshalb alle „amtlich geprüften“ Holzschutzmittel für den gewerblichen und nicht gewerblichen Bereich enthalten. Die Holzschutzmittel sind wie folgt gelistet: - Mittel zum vorbeugenden Schutz vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten - Mittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzverfärbende Bläuepilze - Mittel zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls durch holzzerstörende Insekten - Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Hausschwamm durch Mauerwerk (Schwammsperrmittel). Für jedes Mittel werden die für seine Verwendung notwendigen Eigenschaften und Merkmale angegeben.